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Alkohol am Arbeitsplatz: Wann droht die Kündigung?

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Viele Arbeitnehmer unterschätzen die rechtlichen Fallstricke bei Alkohol am Arbeitsplatz und das Arbeitsrecht, da zwischen geduldetem Umtrunk und fristloser Kündigung oft nur eine feine Linie verläuft. Doch welche Kontrollen müssen Sie wirklich dulden, ab wann wird Restalkohol zur Gefahr und wie schützt eine anerkannte Sucht überraschend vor dem Rauswurf?

Das Wichtigste im Überblick

  • Im deutschen Arbeitsrecht existiert kein generelles Alkoholverbot – entscheidend ist vor allem, dass Sie Ihre vertragliche Arbeit fehlerfrei und sicher erledigen.
  • Bei Berufskraftfahrern und Piloten kann bereits ein geringer Promillewert eine sofortige fristlose Kündigung (außerordentliche Kündigung) rechtfertigen.
  • Sie sind nicht verpflichtet, einem Atemalkoholtest oder einer Blutentnahme zuzustimmen (Nemo-tenetur-Prinzip, also der Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken), selbst wenn Ihr Arbeitgeber das nachdrücklich fordert.
  • In Betrieben mit Arbeitnehmervertretung besitzt der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von betrieblichen Alkoholverboten.
  • Da Alkoholabhängigkeit juristisch als Krankheit eingestuft wird, bleibt eine verhaltensbedingte Kündigung wegen fehlenden Verschuldens grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Bei Unfällen im Zustand der Volltrunkenheit kann die gesetzliche Unfallversicherung sämtliche Leistungen verweigern.

Ist Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt?

Ein Kollege feiert sein zehnjähriges Jubiläum und reicht ein Glas Sekt herum. Oder der langjährige Mitarbeiter trinkt in der Mittagspause sein gewohntes Bier zum Essen. In vielen deutschen Betrieben gehört dieser maßvolle Konsum zur Praxis und wird geduldet. Dennoch besteht hierbei oft juristische Unsicherheit: Riskieren die Beschäftigten in diesen Situationen arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Es gibt im deutschen Arbeitsrecht kein generelles gesetzliches Alkoholverbot.

Anders als im Straßenverkehr, wo klare Promillegrenzen über Fahrverbote entscheiden, nennt das Arbeitsrecht keine harte Zahl, ab der ein Mitarbeiter „zu betrunken“ für den Schreibtisch ist. Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Angestellten primär dazu, seine geschuldete Arbeitsleistung (Hauptleistungspflicht gemäß § 611a BGB) ordnungsgemäß zu erbringen. Solange ein Mitarbeiter aus der Buchhaltung trotz eines Glases Sekt fehlerfrei bucht und niemanden stört, verstößt er zunächst gegen kein Gesetz.

Wann wird Restalkohol am Arbeitsplatz zur Gefahr?

Diese Toleranz ist jedoch rechtlich eingeschränkt. Die Grenze des Erlaubten verläuft dort, wo die Leistungsfähigkeit sinkt oder die Sicherheit gefährdet wird. Ein Lagerarbeiter, der nach einem Bier den Gabelstapler nicht mehr sicher bedienen kann, begeht eine schwere Pflichtverletzung (Verletzung der Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB).

Ein Dachdecker, der unter Alkoholeinfluss auf ein Gerüst steigt, stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Dabei ist nicht nur der Konsum während der Arbeitszeit relevant. Auch der sogenannte Restalkohol aus der Freizeit kann problematisch sein. Wer am Montagmorgen noch alkoholisiert erscheint, verletzt seine Pflicht zur „Nüchternheit bei Dienstantritt“….


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