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BVSK-Honorarbefragung 2022 als Schätzgrundlage: Diese Kosten werden erstattet

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Blechschaden am SUV, das Gutachten erstellt, die Versicherung streikt. Nun stellt die BVSK-Honorarbefragung 2022 die Frage, ob ein branchenüblicher Tabellenwert auch für Nicht-Mitglieder als verbindliche Abrechnungsbasis gilt. Es bleibt fraglich, wie viel Gewicht eine private Statistik gegen abweichende regionale Marktpreise im Raum Aschaffenburg tatsächlich in die Waagschale wirft.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 116 C 173/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Aschaffenburg
  • Datum: 29.09.2025
  • Aktenzeichen: 116 C 173/25
  • Verfahren: Berufung gegen Schadensersatz-Urteil
  • Rechtsbereiche: Schadensrecht, Verkehrsrecht
  • Streitwert: 1.482,74 €
  • Relevant für: Kfz-Sachverständige, Versicherungen, Unfallopfer

Kfz-Gutachter dürfen ihr Honorar nach der Schadenshöhe berechnen, wenn Autofahrer keine feste Vergütung vereinbart haben.
  • Die BVSK-Umfrage 2022 bildet die üblichen Preise für Gutachten in ganz Deutschland zuverlässig ab.
  • Das Gericht nutzt diese Liste als Grundlage, wenn Gutachter und Kunden keinen Preis absprechen.
  • Versicherungen müssen die Kosten übernehmen, solange diese im Rahmen der üblichen Honorarsätze liegen.
  • Gegner müssen Abweichungen von der Liste mit konkreten Beispielen aus der Region beweisen.
  • Das Gericht hielt die Berufung der Versicherung für aussichtslos und bestätigte das erste Urteil.

Warum das LG Aschaffenburg die BVSK-Tabelle bestätigt

Wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, richtet sich der Anspruch nach dem Gesetz. In diesem Fall ist gemäß § 632 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die sogenannte übliche Vergütung geschuldet. Um diese zu ermitteln, nimmt das zuständige Gericht in der Regel eine Schätzung nach § 287 der Zivilprozessordnung (ZPO) vor. Einschlägige Tabellen und Branchenlisten können dabei als verlässliche Schätzgrundlage herangezogen werden.

Genau diese rechtliche Frage musste das Landgericht Aschaffenburg in einem aktuellen Verfahren klären.

Ein Kfz-Sachverständiger klagte auf die Bezahlung seiner offenen Rechnung für ein erstelltes Unfallgutachten und bekam in erster Instanz recht, woraufhin die Gegenseite in Berufung ging. Das Landgericht Aschaffenburg machte in seinem Hinweisbeschluss vom 29.09.2025 (Az. 116 C 173/25) unmissverständlich klar, dass es die Berufung abweisen wird und beabsichtigt, das Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 06.06.2025 (Az. 116 C 173/25) vollumfänglich zu bestätigen. Das bedeutet konkret: Ein Hinweisbeschluss ist eine vorläufige Einschätzung der Richter, die der Verliererseite die Möglichkeit gibt, eine aussichtslose Berufung noch kostensparend zurückzunehmen, bevor ein teures endgültiges Urteil ergeht.

Repräsentative Datengrundlage

Die Kammer stützte ihre Einschätzung maßgeblich auf die breite Datenbasis des Gutachterverbands. Als Begründung führte das Gericht an, dass der Verband mit rund 1.000 Mitgliedern der größte Zusammenschluss freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland ist. Da an der zugrundeliegenden Honorarbefragung ganze 93 Prozent der Mitglieder teilnahmen, bietet das Zahlenwerk eine sehr solide Tatsachengrundlage….


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