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Hinterbliebenengeld für den Enkel: Wann besteht ein Anspruch auf Zahlung?

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Beide Großeltern sterben beim Autounfall – die Versicherung zahlt nicht. Vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein fordert der Enkel nun Hinterbliebenengeld für sein angeblich außergewöhnliches Näheverhältnis. Doch widersprüchliche Zeugenaussagen zur Kontaktintensität rücken die Frage ins Zentrum, ob die Bindung tatsächlich weit über das gewöhnliche Maß hinausging.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 U 81/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: OLG Schleswig-Holstein
  • Datum: 10.02.2026
  • Aktenzeichen: 7 U 81/25
  • Verfahren: Berufung gegen Klageabweisung
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
  • Streitwert: 10.020,00 €
  • Relevant für: Enkelkinder, Hinterbliebene, Versicherungen

Enkel erhalten Hinterbliebenengeld nur bei einer außergewöhnlich engen Bindung über das normale Maß hinaus.
  • Ein gewöhnliches Großeltern-Enkel-Verhältnis reicht für einen Geldanspruch rechtlich nicht aus.
  • Betroffene müssen eine außergewöhnliche Nähe wie bei engsten Familienmitgliedern beweisen.
  • Der Kläger verliert den Prozess und erhält kein Geld für sein seelisches Leid.
  • Wöchentliche Besuche und normaler Kontakt begründen keine Ausnahme für Enkelkinder.
  • Das Gericht weist die Berufung wegen mangelnder Erfolgsaussicht direkt zurück.

Hinterbliebenengeld für Enkel: Nur bei außergewöhnlicher Nähebeziehung

Die rechtlichen Anspruchsgrundlagen für einen solchen Ausgleich sind § 844 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 StVG. Dem betroffenen Hinterbliebenen steht dabei eine Geldentschädigung für sein erlittenes seelisches Leid zu. Eine zwingende Voraussetzung für diese Zahlung ist ein besonderes persönliches Näheverhältnis zu dem Getöteten genau zum Zeitpunkt der Verletzung. Für die Beurteilung sind die Intensität und die Dauer des seelischen Leids sowie die konkrete Qualität der tatsächlich gelebten Beziehung die maßgeblichen Kriterien.

Genau diese Frage musste das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein klären.

Nach dem tragischen Unfalltod seiner Großeltern am 07.07.2021 forderte ein Enkel von einer Kfz-Haftpflichtversicherung eine finanzielle Entschädigung. Das Gericht wies die Berufung ab, womit die Klage des Mannes auf das Hinterbliebenengeld einstimmig und ohne mündliche Verhandlung endgültig abgewiesen bleibt. Der Betroffene verlangte jeweils 5.000 Euro für jeden verstorbenen Großelternteil sowie eine allgemeine Kostenpauschale in Höhe von 20 Euro. Die Versicherung hatte eine Auszahlung bereits mit einem Schreiben vom 25.03.2023 verweigert, da aus ihrer Sicht kein rechtliches Näheverhältnis bestand. Der Senat verhandelte diesen Fall unter dem Aktenzeichen 7 U 81/25.

Wann ist die Enkel-Großeltern-Bindung ein rechtlicher Sonderfall?

Eine besondere persönliche Nähebeziehung wird bei anderen als den gesetzlich in § 844 Abs. 3 S. 2 BGB genannten Personen nur in absoluten Ausnahmefällen angenommen. Der Grundsatz lautet: Je entfernter der Verwandtschaftsgrad ist, desto umfangreicher muss eine geschädigte Person das bestehende Näheverhältnis darlegen. Die angemessene Geldentschädigung schätzen die Richter dann wertend gemäß § 287 ZPO….


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