Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 ORbs 222/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Kammergericht Berlin
- Datum: 11.12.2025
- Aktenzeichen: 3 ORbs 222/25
- Verfahren: Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
- Relevant für: Autofahrer nach Rotlichtverstößen, Verteidiger in Bußgeldverfahren
Autofahrer müssen Bußgelder trotz fehlender Urteilsgründe zahlen, sofern der Fall rechtlich einfach liegt.
- Fehlende Begründungen führen nicht automatisch zu einer neuen Prüfung durch höhere Gerichte.
- Dies gilt besonders bei massenhaften Verkehrsverstößen wie einfachen Missachtungen roter Ampeln.
- Betroffene müssen das Bußgeld und alle zusätzlichen Verfahrenskosten ohne weitere Prüfung tragen.
- Eine Beschwerde braucht Erfolgsaussichten durch ungeklärte Rechtsfragen oder schwerwiegende Fehler im Verfahren.
Wann die Rechtsbeschwerde ohne eigene Begründung scheitert
Ob ein Fall vor die nächsthöhere Instanz darf, richtet sich streng nach den gesetzlichen Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 OWiG. Reicht eine betroffene Person einen Antrag auf Zulassung ein, ohne diesen mit einer inhaltlichen Begründung zu versehen, kann das Gericht diesen Schritt gemäß § 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG abweisen. Scheitert das Vorgehen auf diese Weise, fällt auch eine klare Kostenentscheidung an. Diese richtet sich nach den Regelungen der §§ 46 Abs. 1 OWiG und 473 Abs. 1 Satz 1 StPO.
Genau diese rechtliche Frage musste das Kammergericht Berlin klären.
Am 11. Dezember 2025 entschied der 3. Ordnungswidrigkeitssenat unter dem Aktenzeichen 3 ORbs 222/25 über den Fall eines Autofahrers und verwarf den Antrag des Betroffenen endgültig. Der Mann war zuvor wegen eines einfachen fahrlässigen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße in Höhe von 130 Euro verurteilt worden, wobei dem Verfahren ein Bußgeldbescheid vom 14. November 2024 zugrunde lag. Er stellte daraufhin einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, versäumte es jedoch, innerhalb der vorgegebenen Frist eine Begründung einzureichen. Dieser Schritt setzt folgenden rechtlichen Kontext voraus: Bei geringen Geldbußen unter 250 Euro gibt es kein automatisches Recht auf ein Berufungsverfahren. Betroffene müssen stattdessen die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragen, also das Gericht ausdrücklich darum bitten, den Fall überhaupt für die nächste Instanz zuzulassen.
Für Betroffene gilt hier eine strikte Handlungsregel: Die Begründung für einen Zulassungsantrag muss zwingend innerhalb von einem Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils beim Gericht eingehen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird Ihr Rechtsmittel ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen und Sie müssen sowohl das Bußgeld als auch die zusätzlichen Verfahrenskosten tragen….