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Grenzwert bei der Atemalkoholmessung: Berechnung und Erhalt der Schonfrist

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de
Einmal pusten, das Display zeigt den Wert – der Führerschein wackelt; zwischen Fahrverbot und Weiterfahrt liegt nun nur eine winzige dritte Dezimalstelle. Während die Justiz über mathematische Rundungsregeln streitet, stellt sich die Frage, ob einem Wiederholungstäter eine eigentlich unzulässige Schonfrist zustehen kann.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 ORbs 5/26

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: OLG Braunschweig
  • Datum: 03.03.2026
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 5/26
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
  • Relevant für: Autofahrer, Bußgeldbehörden, Fachanwälte für Verkehrsrecht

Autofahrer zahlen bei 0,25 mg/l Atemalkohol Bußgeld, weil moderne Messgeräte alle drei Nachkommastellen genau werten.
  • Moderne Geräte messen präzise, weshalb Gerichte auch die dritte Nachkommastelle für Messwerte berücksichtigen.
  • Die strengen Regeln gelten für alle zugelassenen Atemalkohol-Messgeräte nach dem aktuellen Stand der Forschung.
  • Wer die Grenzwerte erreicht, verliert für mehrere Monate den Führerschein und zahlt hohe Bußgelder.
  • Eine einmal gewährte Schonfrist bleibt bei einer erneuten Verhandlung wegen des Verschlechterungsverbots meist bestehen.

Warum 0,25 mg/l Atemalkohol für ein Fahrverbot reichen

Gemäß § 24a Abs. 1 StVG liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn ein Kraftfahrzeug unter Einwirkung von Alkohol geführt wird, wobei spezifische Grenzwerte für die Atemalkoholkonzentration gelten. Die Sanktionierung erfolgt bei Zuwiderhandlungen nach den Regelsätzen der Bußgeldkatalog-Verordnung. Eine frühere einschlägige Tat führt zu einer zwingenden Anwendung höherer Regelsätze, etwa nach lfd. Nr. 241.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV. Eine einschlägige Tat bedeutet konkret: Der Fahrer ist in der Vergangenheit bereits mit demselben oder einem sehr ähnlichen Vergehen, wie hier einer Alkoholfahrt, aufgefallen.

Im vorliegenden Fall zeigte sich das an einem anschaulichen Beispiel aus der Praxis.

Am 05. Februar 2024 steuerte ein Autofahrer seinen Wagen durch Destedt und wurde mit einem Atemalkoholwert von 0,25 Milligramm pro Liter erwischt. Die Verurteilung bleibt bestehen, das verhängte Fahrverbot erhält jedoch nachträglich eine viermonatige Schonfrist durch den Senat des Oberlandesgerichts Braunschweig (Aktenzeichen 1 ORbs 5/26 vom 03. März 2026). Zuvor hatte das Amtsgericht Wolfenbüttel den Mann wegen einer Vorahndung aus dem Juni 2023 zu einer Geldbuße von 1.000 Euro sowie einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Damals war er bereits mit 0,43 Milligramm pro Liter aufgefallen.

Zählt die dritte Dezimalstelle bei der Atemalkoholmessung?

Messungen mit dem Gerät Dräger Alcotest 9510 DE gelten als standardisierte Messverfahren, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sind. Seit einer Anpassung der DIN VDE 0405 – Teil 2 und den Zulassungsanforderungen aus dem Jahr 2005 wird zwingend eine Messauflösung von 0,001 Milligramm pro Liter gefordert. Bei geeichten Geräten und der Einhaltung der Messbedingungen ist laut höchstrichterlicher Rechtsprechung kein pauschaler Sicherheitsabschlag von den gemessenen Werten vorzunehmen….


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