Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 U 89/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Schleswig
- Datum: 19.01.2026
- Aktenzeichen: 7 U 89/25
- Verfahren: Streit um Gutachterkosten
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
- Relevant für: Autofahrer, Unfallopfer, Versicherungen
Autofahrer verlieren den Anspruch auf Gutachterkosten, wenn sie dem Experten erhebliche Vorschäden am Unfallwagen verschweigen.
- Verschwiegene Vorschäden machen ein privates Schadensgutachten für die Versicherung wertlos.
- Fahrzeughalter müssen alle größeren Schäden nennen, die den Autowert beeinflussen.
- Das Unfallopfer zahlt den Experten selbst, wenn es wichtige Informationen verschweigt.
- Die Informationspflicht gilt besonders bei Schäden am selben Fahrzeugteil.
Gutachterkosten: Warum Geschädigte nicht für Expertenfehler haften
Die Ausgaben für ein privates Schadensgutachten zählen nach § 249 BGB zu den auszugleichenden Vermögensnachteilen nach einem Schadensfall. Voraussetzung für diese Erstattungspflicht ist, dass die fachliche Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig war, wie auch der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 324/21) in ständiger Rechtsprechung festhält. Der beauftragte Sachverständige agiert bei seiner Arbeit nicht als Erfüllungsgehilfe der geschädigten Person im Sinne des § 278 BGB. Das bedeutet konkret: Ein Erfüllungsgehilfe ist jemand, den man einsetzt, um eigene rechtliche Pflichten zu erfüllen. Für Fehler dieser Hilfsperson müsste der Auftraggeber normalerweise selbst einstehen. Daher schließt eine inhaltliche Unrichtigkeit der juristischen oder technischen Expertise die finanzielle Erstattungsfähigkeit nicht automatisch aus.
Weisen Sie Kürzungen der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung konsequent zurück, wenn diese die Übernahme der Gutachterkosten mit Verweis auf fachliche oder technische Fehler im Gutachten verweigert. Solange Sie selbst alle Angaben zum Fahrzeug wahrheitsgemäß gemacht haben, müssen Sie für die Fehler des Sachverständigen nicht haften. Fordern Sie die Versicherung in diesem Fall unter Verweis auf die BGH-Rechtsprechung zur ungekürzten Zahlung der Honorarrechnung auf.
Im vorliegenden Fall zeigte sich dieses Prinzip in einem konkreten Streit um Sachverständigenhonorare.
Nach einem Unfall im Mai 2023 verlangte ein Logistikunternehmen die Übernahme der Gutachterkosten in Höhe von exakt 728,95 Euro. Das Oberlandesgericht Schleswig (Az. 7 U 89/25) kündigte nun per Hinweisbeschluss an, die Berufung der Fahrzeughalterin ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, wodurch sie final auf diesen Ausgaben sitzen bleibt. Das bedeutet konkret: Das Gericht teilt den Parteien vorab schriftlich mit, dass es das Rechtsmittel für offensichtlich aussichtslos hält….