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Haftung für einen tödlichen Arbeitsunfall: Wann Vorgesetzte haften

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de
Ein Schritt ins Leere im ungesicherten Aufzugsschacht: Während ein Auszubildender stirbt, streiten ein Vorarbeiter und ein Sicherheitsbeauftragter vor dem Amtsgericht Steinfurt über ihre Verantwortung. Es bleibt zu klären, ob bloßes Unterlassen rechtlich genauso schwer wiegt wie eine falsche Entscheidung direkt am Bau.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 23 Ds 63/25 (30 Js 30/23)

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Steinfurt
  • Datum: 26.01.2026
  • Verfahren: Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Arbeitsschutzrecht
  • Relevant für: Arbeitgeber, Bauleiter, Sicherheitsbeauftragte

Zwei Baustellen-Verantwortliche zahlen hohe Geldstrafen nach dem tödlichen Sturz eines ungesicherten Auszubildenden in einen Schacht.
  • Ein Auszubildender stürzte mangels Sicherung vierzehn Meter tief in einen offenen Aufzugsschacht.
  • Der Anleiter stellte ein unsicheres Gerüst direkt neben die gefährliche Schachtöffnung.
  • Der Sicherheitsbeauftragte kontrollierte die Baustelle nicht und verletzte so seine Überwachungspflichten.
  • Eine wirksame Übertragung der Sicherheitsverantwortung auf den Anleiter fand niemals statt.
  • Ein Auszubildender trägt keine Eigenverantwortung bei offensichtlich gefährlichen Anweisungen seiner Vorgesetzten.

Wer trägt die Haftung für einen tödlichen Arbeitsunfall?

Kommt es zu einem tödlichen Unfall in einem Betrieb, prüft die Staatsanwaltschaft unweigerlich den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 des Strafgesetzbuches (StGB). Die rechtliche Verantwortung kann dabei sowohl Personen treffen, die durch ein aktives Handeln eine akute Gefahr erschaffen, als auch Führungskräfte, die notwendige Schutzmaßnahmen unterlassen. Grundlegende Voraussetzung für eine Verurteilung ist stets, dass das tragische Ereignis durch ein pflichtgemäßes Verhalten vermeidbar gewesen wäre.

Genau diese Frage musste das Amtsgericht Steinfurt klären.

Am 26. Januar 2026 sprach das Gericht beide Verantwortlichen schuldig. Ein anweisender Vorarbeiter sowie der firmeninterne Arbeitsschutzverantwortliche erhielten Geldstrafen von jeweils 80 Tagessätzen, da sie für den Tod eines Auszubildenden mitverantwortlich gemacht wurden. Beim anwesenden Vorarbeiter berücksichtigte das Gericht ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 Euro, weshalb der Tagessatz auf 90 Euro festgesetzt wurde. Im Urteil heißt es entsprechend:

Der Angeklagte C wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 90,00 EUR verurteilt.

Beim Sicherheitsverantwortlichen fiel der Tagessatz aufgrund eines höheren monatlichen Nettoeinkommens von rund 4.500 Euro im Ergebnis höher aus:

Der Angeklagte Z wird wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 120,00 EUR verurteilt.

Wann greift die Haftung für einen tödlichen Arbeitsunfall?

Eine strafrechtliche Haftung entsteht bei einer objektiven Sorgfaltswidrigkeit, wenn der Tod eines Menschen kausal und vorhersehbar verursacht wurde. Das bedeutet konkret: Der Verantwortliche hat gegen anerkannte Sicherheitsregeln verstoßen, und genau dieser Fehler war die zwingende Voraussetzung (kausal) für den Unfall….


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