Zum vorliegenden Urteilstext springen: M 23 S 25.7467
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Verwaltungsgericht München
- Datum: 23.01.2026
- Aktenzeichen: M 23 S 25.7467
- Verfahren: Eilantrag gegen Stilllegung eines Fahrzeugs
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Zulassungsrecht
- Relevant für: Autofahrer, Tuning-Begeisterte, Werkstätten
Autofahrer müssen getunte Fahrzeuge sofort stilllegen, wenn die Umbauten andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten.
- Gefährliche Umbauten an der Karosserie bedrohen die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer.
- Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt bei solchen Änderungen sofort und automatisch.
- Ein privates Prüfgutachten macht das Fahrzeug nicht automatisch wieder für den Verkehr zulässig.
- Halter müssen eine neue Genehmigung zwingend bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Der Schutz des Lebens im Straßenverkehr ist wichtiger als die Fahrzeugnutzung.
Wann führt Tuning zum Erlöschen der Betriebserlaubnis?
Gemäß § 19 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die allgemeine Zulassung für ein Kraftfahrzeug, sobald Veränderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Dabei muss noch keine tatsächliche Gefahr eingetreten sein; bereits ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit reicht für den sofortigen Rechtsverlust aus. Vor allem bauliche Veränderungen an massiven Karosserieteilen ohne ein entsprechendes Prüfzeugnis bilden eine klassische Fallgruppe für diese strenge Regelung. Werden solche Umbauten vorgenommen, darf das Auto rechtlich nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Führen Sie bei jeder Fahrt zwingend die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder die amtliche Bescheinigung der Änderungsabnahme für alle verbauten Tuning-Teile im Original im Fahrzeug mit. Können Sie diese Nachweise bei einer Verkehrskontrolle nicht sofort vorzeigen, dürfen die Beamten die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagen und das Fahrzeug zur Beweissicherung kostenpflichtig abschleppen lassen.
Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München aus dem Januar 2026 illustriert anschaulich, wie schnell diese gesetzliche Falle bei unüberlegten Umbauten zuschnappt.
Gefährliche Veränderungen an der Karosserie
Bei einer Verkehrskontrolle im September 2025 fiel ein BMW-Fahrer auf, weil er die serienmäßige Motorhaube seines Wagens durch eine Variante mit einem Powerdome in M3-Optik sowie den Kofferraumdeckel durch ein Bauteil in CLS-Optik ersetzt hatte. Das zuständige Landratsamt L. ordnete wegen der fehlenden Zulassungsnachweise eine Stilllegung an, was das Verwaltungsgericht München nun unter dem Aktenzeichen M 23 S 25.7467 bestätigte: Der Eilantrag des Halters wurde vollumfänglich abgelehnt, sodass das Auto vorerst stillgelegt bleibt….