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Aufhebung eines Bußgeldbescheids nach Cannabis-Legalisierung: Bleibt das Bußgeld?

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Das Bußgeld ist bezahlt, der Eintrag im Register bleibt. Während Cannabis nun legal ist, kämpfen Autofahrer in Stuttgart um die nachträgliche Tilgung ihrer bereits rechtskräftigen Sanktionen. Ob die Verbindlichkeit alter Bescheide vor der neuen Gesetzeslage tatsächlich weichen muss, klärt die Justiz nun in einem richtungsweisenden Verfahren zur Teillegalisierung.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 31 OWi 5287/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Stuttgart
  • Datum: 12.02.2026
  • Aktenzeichen: 31 OWi 5287/25
  • Verfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Relevant für: Autofahrer mit abgeschlossenen Cannabis-Bußgeldverfahren

Autofahrer können alte Cannabis-Bußgelder trotz neuer Rechtslage nicht nachträglich aufheben oder im Register ändern lassen.
  • Das Gericht verneint die Anwendung neuer Strafmilderungen auf bereits bezahlte Geldbußen.
  • Neue Gesetze heben rechtmäßig abgeschlossene Verfahren und bereits gezahlte Bußgelder nicht auf.
  • Das Register lässt keine zusätzlichen Hinweise auf die neue Rechtslage zu.
  • Spezielle Löschungsregeln für Cannabis-Straftaten gelten ausdrücklich nicht für Bußgelder im Straßenverkehr.

Aufhebung eines Bußgeldbescheids nach der Cannabis-Legalisierung?

Eine nachträgliche Aufhebung rechtskräftiger Bußgeldbescheide ist im deutschen Recht nur in sehr engen Ausnahmefällen vorgesehen. Ein starker Vertrauensschutz in den Bestand von behördlichen Entscheidungen prägt die juristische Praxis, selbst wenn sich die Gesetze später zugunsten einer betroffenen Person ändern, da die Rechtskraft einer neuen Prüfung meist entgegensteht. Gesetzesänderungen wirken im Ordnungswidrigkeitenrecht primär für noch laufende Verfahren, weshalb eine rückwirkende Straffreiheit eine explizite gesetzliche Grundlage erfordert. Zudem führt die vollständige Zahlung einer Geldbuße in der Regel zur endgültigen Erledigung des rechtlichen Vorgangs.

Ein Fall vor dem Amtsgericht Stuttgart illustriert diese juristische Ausgangslage anschaulich.

Ein Autofahrer beantragte am 5. Dezember 2025, einen alten Bescheid wegen einer Fahrt unter Cannabiseinfluss nachträglich aufzuheben oder zumindest umschreiben zu lassen. Die festgesetzte Sanktion nach dem alten Straßenverkehrsgesetz (§ 24a StVG a.F.) war bereits im Jahr 2023 vollständig von ihm bezahlt worden. Das Kürzel „a.F.“ steht dabei für „alte Fassung“. Das bedeutet konkret: Das Gericht wendet das Gesetz in der Version an, die zum Zeitpunkt der Tat galt, und nicht in der neuen, legalisierten Form. Das Amtsgericht Stuttgart wies den Antrag vollständig ab (Urteil vom 12.02.2026, Az. 31 OWi 5287/25). Die Richter verweigerten die geforderte Aufhebung und erlegten dem Mann sämtliche Kosten des Verfahrens auf, da es für eine nachträgliche Bereinigung aufgrund der Cannabis-Teillegalisierung keine Rechtsgrundlage gibt. Der klare Beschluss der Richter lautete:

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