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Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne Prüfung: Wann Lkw-Fahrer zum Test müssen

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Zehn Jahre Pause am Lkw-Steuer, stattdessen tägliche Fahrten mit Traktoren – nun soll die Fahrerlaubnis für schwere Lastzüge ohne erneute Prüfung zurückkehren. Es bleibt fraglich, ob die Routine auf dem Acker genügt, um die Eignung für 40-Tonner nach einem Jahrzehnt Abstinenz rechtlich zweifelsfrei nachzuweisen.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 LA 50/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht Lüneburg
  • Datum: 09.02.2026
  • Aktenzeichen: 12 LA 50/25
  • Verfahren: Antrag auf Zulassung der Berufung
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht
  • Relevant für: Lkw-Fahrer nach langer Pause, Fuhrparkleiter, Verkehrsbehörden

Ein Lkw-Fahrer muss nach zehn Jahren Pause eine neue Prüfung für die Wiedererteilung ablegen.
  • Die lange Unterbrechung begründet erhebliche Zweifel an den notwendigen Kenntnissen des Fahrers.
  • Fahrpraxis mit Traktoren oder kleineren Feuerwehrwagen ersetzt keine Prüfung für schwere Lastwagen.
  • Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge beweisen nicht die fachliche Eignung der fahrenden Person.
  • Das Gericht wies den Antrag auf Berufung wegen fehlender Erfolgsaussichten endgültig zurück.

Wann ist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne Prüfung möglich?

Die Wiedererteilung einer abgelaufenen oder entzogenen Fahrerlaubnis richtet sich nach den Vorgaben von § 24 in Verbindung mit § 17 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die zuständige Behörde kann auf eine erneute theoretische und praktische Prüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die einen Zweifel an den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten rechtfertigen. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Zeitspanne zwischen dem Erlöschen der alten Erlaubnis und dem Antrag auf Neuerteilung sowie die nachweisbare Fahrpraxis in der Zwischenzeit. Wer lange nicht gefahren ist, muss seine Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen oft neu nachweisen.

Genau diese rechtliche Beurteilung stand im Zentrum eines aktuellen Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Ein im Jahr 1989 geborener Kraftfahrer beantragte die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis der Lkw-Klassen C und CE, die bereits im Jahr 2014 abgelaufen war. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde lehnte dieses Gesuch mit einem Bescheid vom 25. März 2024 ab, weil sie die fahrerischen Voraussetzungen ohne eine neue Prüfung als nicht erfüllt ansah. Der Mann verlor den anschließenden Prozess vor Gericht und muss die Prüfungen neu ablegen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnte den Antrag auf die Zulassung der Berufung endgültig ab, womit der Verzicht auf eine erneute Prüfung vom Tisch ist.

Das Gericht bestätigte damit die Sichtweise der Vorinstanz. Nach einer mehr als zehnjährigen Unterbrechung bestünden an der aktuellen Prüfungskonformität der fahrerischen Fähigkeiten des Betroffenen erhebliche und begründete Zweifel.

Praxis-Hinweis: Die Tücke des Wegfalls der Zweijahresfrist

Auszug aus der Quelle: https://www.bussgeldsiegen.de/wiedererteilung-der-fahrerlaubnis-ohne-pruefung-wann-lkw-fahrer-zum-test-muessen/

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