Zum vorliegenden Urteilstext springen: 29 W 1/26
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: OLG Frankfurt am Main
- Datum: 23.01.2026
- Aktenzeichen: 29 W 1/26
- Verfahren: Beschwerde im selbständigen Beweisverfahren
- Rechtsbereiche: Energierecht, Zivilprozessrecht
- Relevant für: Stromkunden, Energieversorger, Besitzer von Photovoltaik-Anlagen
Kunden dürfen die Genauigkeit ihres Stromzählers gerichtlich prüfen lassen, wenn die Abrechnung ohne erkennbaren Grund steigt.
- Das Gericht erlaubt ein unabhängiges Gutachten zur Klärung der tatsächlichen Messwerte des Stromzählers.
- Der Energieversorger haftet für Messfehler, selbst wenn ein anderes Unternehmen den Zähler betreibt.
- Die amtliche Prüfung durch Eichbehörden verhindert kein zusätzliches gerichtliches Verfahren zur Beweissicherung.
- Ein Experte untersucht auch, ob der Zähler die eigene Solarstrom-Einspeisung als teuren Verbrauch wertet.
- Das Gutachten hilft Kunden, falsche Forderungen abzuwehren und zu viel gezahltes Geld zurückzufordern.
Das selbständige Beweisverfahren gegen den Stromversorger
Ein selbständiges Beweisverfahren nach Paragraph 485 Absatz 2 der Zivilprozessordnung dient dazu, den Zustand einer Sache gerichtlich feststellen zu lassen, bevor ein eigentlicher Hauptsacheprozess beginnt. Das bedeutet konkret: In diesem Vorverfahren geht es nur um die reine Tatsachenfeststellung durch einen Gutachter, nicht um ein endgültiges Urteil über Rückzahlungen oder Schadenersatz. Es soll langwierige Rechtsstreite vermeiden, indem entscheidende Fakten frühzeitig durch einen unabhängigen Sachverständigen geklärt werden. Voraussetzung für diesen juristischen Schritt ist ein rechtliches Interesse, etwa wenn die Klärung zur Vermeidung eines eskalierenden Streits beitragen kann. In der Praxis geht es oft um fehlerhafte technische Anlagen oder um strittige Abrechnungsfragen.
Genau diese Frage nach der Zulässigkeit eines solchen gerichtlichen Vorabverfahrens musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem aktuellen Beschluss klären.
Eine Stromkundin aus einer kernsanierten Immobilie hatte eine 30-Kilowatt-Peak-Photovoltaikanlage installieren lassen und sich anschließend über erheblich gestiegene Stromrechnungen gewundert. Nachdem das Landgericht Limburg an der Lahn ihren Antrag auf eine gerichtliche Untersuchung zunächst abgewiesen hatte (Aktenzeichen 1 OH 6/25), war ihre Beschwerde in der nächsten Instanz in vollem Umfang erfolgreich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 29 W 1/26) gab der Frau recht und ordnete ein gerichtliches Sachverständigengutachten an, um die Genauigkeit des Stromzählers verbindlich überprüfen zu lassen.
Wer ist Passivlegitimiert beim Streit um die Messgenauigkeit?…