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Erstattung der notwendigen Auslagen: Welche Anwaltskosten übernommen werden

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Elf Minuten im Gerichtssaal, das Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit eingestellt – nun entbrennt der Streit um die Reisekosten des auswärtigen Verteidigers. Ob für einen Routinefall hunderte Kilometer Anfahrt erstattet werden müssen und wo die 20-Prozent-Grenze bei den Gebühren verläuft, sorgt nun für eine juristische Grundsatzdebatte.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 13 OWi 18/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Zeitz
  • Datum: 14.07.2025
  • Aktenzeichen: 13 OWi 18/25
  • Verfahren: Kostenfestsetzung nach Einstellung
  • Rechtsbereiche: Gebührenrecht, Verkehrsrecht
  • Relevant für: Anwälte, Betroffene in Bußgeldverfahren, Rechtsschutzversicherungen

Die Staatskasse zahlt bei einfachen Verkehrsverstößen nur geringere Anwaltsgebühren sowie Fahrtkosten eines ortsnahen Anwalts.
  • Das Gericht stuft einfache Routinefälle ohne Fahrverbot als unterdurchschnittlich ein.
  • Der Staat zahlt Reisekosten auswärtiger Anwälte ohne Spezialgebiet nur bis zur Bezirksgrenze.
  • Die Staatskasse zahlt nicht, wenn die Gebühr die angemessene Höhe um zwanzig Prozent überschreitet.
  • Eine Verhandlung von nur elf Minuten rechtfertigt keine hohen Gebühren für den Verteidiger.

Wann erfolgt die Erstattung der notwendigen Auslagen?

Wenn ein Bußgeldverfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt, trägt die Staatskasse oft die Auslagen des Betroffenen gemäß Paragraph 47 Absatz 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Zu diesem erstattungsfähigen Umfang gehören die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie eigene notwendige Aufwendungen für die Rechtsverteidigung. In der Praxis baut die Landeskasse hierbei jedoch eine hohe Hürde auf und prüft jede Kostenrechnung sehr genau nach. Dabei wird stets kritisch hinterfragt, ob die abgerechneten Kosten wirklich zwingend waren oder ob eine einfachere, kostengünstigere Verteidigung völlig ausgereicht hätte.

Achtung Falle: Kostenrisiko trotz Sieg

Viele Betroffene wiegen sich nach einer Einstellung oder einem Freispruch fälschlicherweise in Sicherheit. Doch ein Sieg bedeutet nicht automatisch, dass die Staatskasse jede Anwaltsrechnung blind bezahlt. Die Behörden prüfen im Nachgang oft sehr penibel, ob der Aufwand „notwendig“ war. Häufig beginnt nach dem eigentlichen Verfahren ein zweiter Streit um die Erstattung, bei dem Sie ohne Rechtsschutzversicherung auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben können.

Genau diese Frage nach der Grenze des Erstattungsfähigen musste das Amtsgericht Zeitz in einem aktuellen Beschluss klären.

Die Vorwürfe gegen den Autofahrer

Im vorliegenden Fall ging es um einen Mann, dem eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorgeworfen wurde….


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