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Kündigungsschutz in einem Kleinbetrieb: Wer bei der Mitarbeiterzahl mitzählt

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Schreibtisch im Steuerbüro, jahrelanger Einsatz, dann die Kündigung. Auf der Internetseite wirbt der Chef mit großem Team, doch vor Gericht zählt plötzlich jede Kommastelle der Personalquote. Ob Marketing-Fotos den Kündigungsschutz eines Schwerbehinderten retten können, klärt nun das Arbeitsgericht Mannheim.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 Ca 113/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Arbeitsgericht Mannheim
  • Datum: 17.10.2025
  • Aktenzeichen: 7 Ca 113/25
  • Verfahren: Kündigungsschutzklage
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer in Kleinbetrieben

Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter in Kleinbetrieben entlassen, da dort der gesetzliche Kündigungsschutz nicht greift.
  • Gesetzlicher Kündigungsschutz greift erst, wenn mehr als zehn Vollzeitkräfte im Betrieb arbeiten.
  • Chefs dürfen Schwerbehinderte entlassen, wenn die zuständige Behörde dem Rauswurf vorher zustimmt.
  • Werbesprüche auf der Internetseite beweisen die echte Anzahl der Mitarbeiter vor Gericht nicht.
  • Gibt es keinen Betriebsrat, muss der Chef niemanden vor dem Rauswurf um Erlaubnis bitten.
  • Der Chef muss dem Mitarbeiter zum Ende der Arbeit ein qualifiziertes Zeugnis schreiben.

Wie funktioniert der Kündigungsschutz in einem Kleinbetrieb?

Ein schwerbehinderter Sachbearbeiter arbeitete seit über zwei Jahren in Vollzeit für ein Steuerberatungsbüro. Das Arbeitsverhältnis endete jedoch abrupt, als das Büro im März 2025 die ordentliche Kündigung aussprach. Zuvor hatte das örtliche Integrationsamt der Entlassung des Mannes, bei dem ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt war, offiziell zugestimmt. Der betroffene Angestellte wollte den Verlust seines Arbeitsplatzes nicht hinnehmen und reichte eine Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht Mannheim ein (Urteil vom 17.10.2025, Az. 7 Ca 113/25). Er argumentierte, die Firma sei personell groß genug, um den gesetzlichen Kündigungsschutz auszulösen.

Ab wann gilt das Kündigungsschutzgesetz für Arbeitnehmer?

Das deutsche Arbeitsrecht schützt Angestellte vor willkürlichen Entlassungen, bindet diesen Schutz aber an bestimmte Betriebsgrößen. Nach den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) muss ein Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, damit der allgemeine Kündigungsschutz nach einem zentralen Paragraphen wie § 1 KSchG überhaupt greift. Die gesetzliche Hürde des Schwellenwertes ist in § 23 KSchG verankert. Sie schützt Inhaber von sehr kleinen Betrieben vor hohen bürokratischen und finanziellen Belastungen bei einer Trennung von Personal.

Die Zählung der Mitarbeiter ist dabei keine reine Kopfsache. Das Gesetz ordnet Teilzeitkräften bestimmte Bruchzahlen zu. Wer wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeitet, zählt als 0,5 Arbeitskräfte. Bei einer Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden wird der Mitarbeiter mit dem Faktor 0,75 berücksichtigt. Nur wer regelmäßig mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, geht voll in die Berechnung ein.

Für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung greifen zusätzliche Schutzmechanismen aus dem Sozialgesetzbuch….


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