Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kostenentscheidung bei der Verfolgungsverjährung: Wer zahlt die Anwaltskosten?

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de
Monatelang keine Post vom Gericht, plötzlich ist das Verfahren verjährt und die hohen Anwaltskosten bleiben trotz gerichtlicher Verzögerung an der Betroffenen hängen. Das Landgericht Potsdam musste entscheiden, ob die Staatskasse bei monatelanger Untätigkeit die finanzielle Last tatsächlich auf den Bürger abwälzen darf.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 24 Qs 68/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Potsdam
  • Datum: 15.01.2026
  • Aktenzeichen: 24 Qs 68/25
  • Verfahren: Beschwerde gegen Kostenentscheidung
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Relevant für: Autofahrer, Rechtsanwälte, Betroffene in Bußgeldverfahren

Die Staatskasse muss die Anwaltskosten zahlen, wenn das Gericht das Verfahren grundlos nicht fördert.
  • Das Gericht bearbeitete das Verfahren trotz Nachfragen der Staatsanwaltschaft über Monate hinweg einfach nicht.
  • Wegen dieser Untätigkeit trat Verjährung ein und das Gericht stellte das Verfahren schließlich ein.
  • Das Amtsgericht wollte der Betroffenen trotzdem ihre eigenen Anwaltskosten für das Verfahren auferlegen.
  • Das Landgericht hob diese Entscheidung auf, weil eine Begründung für diese Belastung fehlte.
  • Nun muss der Staat sämtliche Kosten und die Anwaltskosten der betroffenen Person komplett übernehmen.

Wer trägt die Kostenentscheidung bei der Verfolgungsverjährung?

Wenn der Staat einen Bürger wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt, tickt die Uhr. Läuft die gesetzliche Frist ab, darf die Tat nicht mehr geahndet werden. Doch was passiert mit den Anwaltskosten, die dem beschuldigten Bürger bis dahin entstanden sind? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht Potsdam in einem bemerkenswerten Beschluss vom 15. Januar 2026 befassen (Az. 24 Qs 68/25).

Im Zentrum des juristischen Konflikts stand eine beschuldigte Frau. Das zuständige Amtsgericht Potsdam hatte ein Verfahren gegen sie wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt. Der Grund war simpel: Die Tat war verjährt. In seiner Entscheidung verfügte das erstinstanzliche Gericht zwar, dass die Staatskasse die reinen Gerichtskosten übernimmt. Gleichzeitig entschied der Richter jedoch, dass die Betroffene ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen müsse.

Die Frau wehrte sich gegen diese finanzielle Belastung mit einer sofortigen Beschwerde. Sie argumentierte, dass das Verfahren aus einem ganz bestimmten Grund verjährt sei. Das Gericht habe schlichtweg seine Arbeit nicht gemacht und die Akte unbearbeitet liegen gelassen. Das Landgericht Potsdam gab der Frau schließlich recht und hob die ursprüngliche Entscheidung auf. Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Pflichten der Justiz und die Grenzen richterlicher Entscheidungsspielräume.

Wie regelt das Gesetz die Erstattung der notwendigen Auslagen?

Um den Streit zu verstehen, muss man die feinen Unterschiede im deutschen Kostenrecht kennen. Wenn ein Verfahren eingestellt wird, geht es immer um zwei verschiedene Arten von Kosten. Einerseits gibt es die Verfahrenskosten, also die Gebühren des Gerichts selbst. Andererseits existieren die sogenannten notwendigen Auslagen – darunter versteht man in der Regel die Honorare für einen Verteidiger sowie Fahrtkosten der beschuldigten Person….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv