Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 S 1616/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
- Datum: 28. Januar 2026
- Aktenzeichen: 1 S 1616/24
- Verfahren: Berufung gegen einen Kostenbescheid
- Rechtsbereiche: Feuerwehrrecht, Kommunalrecht
- Relevant für: Autofahrer, Kommunen, Feuerwehren
Die Gemeinde muss Feuerwehrkosten bei Unfällen mit mehreren Beteiligten gerecht unter allen Haltern aufteilen.
- Die Behörde darf nicht willkürlich nur einen Fahrzeughalter zur Kasse bitten.
- Die Feuerwehr muss ihre Auswahl der Kostenschuldner sachlich begründen.
- Ein einzelner Halter zahlt nicht automatisch die gesamte Summe allein.
- Die Gemeinde muss prüfen, wer den Unfall am stärksten verursacht hat.
- Die Behörde verliert den Prozess ohne eine nachvollziehbare Auswahl der Beteiligten.
Wer trägt die Kosten für den Feuerwehreinsatz?
Ein Verkehrsunfall auf einer Bundesstraße zieht oft weite Kreise. Wenn Blechschäden entstehen und Betriebsmittel auslaufen, rückt unweigerlich die Feuerwehr an, um die Unfallstelle abzusichern und die Fahrbahn zu reinigen. Genau das passierte am 27. Dezember 2021 auf der Bundesstraße 3 an einer stark frequentierten Einmündung. Ein Autofahrer bremste auf einer Linksabbiegespur plötzlich stark ab. Die nachfolgende Fahrerin reagierte zu spät, da sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatte. Es kam zu einer unschönen Folgekollision mit insgesamt drei beteiligten Fahrzeugen, bei der eine Person Verletzungen erlitt.
Am Fahrzeug des bremsenden Mannes entstand paradoxerweise gar kein sichtbarer Sachschaden. Dennoch alarmierte die herbeigerufene Polizei die örtliche Feuerwehr. Die Einsatzkräfte sicherten die Unfallstelle ab, klemmten vorsorglich Autobatterien ab, prüften die Fahrbahn auf auslaufende Flüssigkeiten und veranlassten eine professionelle Straßenreinigung. Fast ein Jahr später, am 1. Dezember 2022, erhielt der unverletzte Autofahrer überraschend Post von der Stadtverwaltung. Die Behörde verlangte von ihm, die Kosten für den gesamten Feuerwehreinsatz in Höhe von 1.109,50 Euro in voller Höhe zu bezahlen. Die Stadt rechtfertigte diese finanzielle Forderung damit, dass der Einsatz durch den Betrieb seines Kraftfahrzeugs verursacht worden sei.
Der betroffene Halter war fassungslos. Er legte umgehend Widerspruch gegen den Kostenbescheid ein und verwies auf die eigentliche Verursacherin des Unfalls. Die auffahrende Frau hatte den Mindestabstand missachtet und war von der Polizei vor Ort sogar offiziell verwarnt worden. Die Stadtverwaltung wies den Widerspruch im Mai 2023 jedoch rigoros zurück. Die Beamten argumentierten, bei mehreren infrage kommenden Zahlern dürfe die Gemeinde frei auswählen, wen sie zur Kasse bittet….