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Grad der Behinderung von 50: Wann mehrere Erkrankungen nicht ausreichen

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Endlich ohne künstlichen Darmausgang leben, doch der Körper streikt. Ein Betroffener fordert den Grad der Behinderung von 50, da Restless-Legs und Darmfolgen seinen Alltag bestimmen. Ob die bloße Addition einzelner Diagnosen rechtlich für den Schwerbehindertenstatus ausreicht, muss nun das Landessozialgericht entscheiden.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: L 10 SB 158/22

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
  • Datum: 22.01.2026
  • Aktenzeichen: L 10 SB 158/22
  • Verfahren: Klage auf Feststellung eines höheren Behinderungsgrades
  • Rechtsbereiche: Schwerbehindertenrecht
  • Relevant für: Menschen mit Darmleiden, Bluthochdruck oder unruhigen Beinen

Ein Kranker erhält keinen Schwerbehindertenstatus bei nur mäßigen Beeinträchtigungen durch Darmleiden, Bluthochdruck und unruhige Beine.
  • Darmleiden und Bluthochdruck rechtfertigen zusammen keinen Schwerbehindertengrad von 50.
  • Unruhige Beine ohne Befund aus dem Schlaflabor zählen nur als leichte Störung.
  • Eine Depression gilt ohne fachärztliche Behandlung rechtlich als nur leicht ausgeprägt.
  • Einzelne Erkrankungen addieren sich nicht automatisch zu einem höheren Gesamtwert auf.
  • Die körperlichen Einschränkungen erreichen insgesamt nicht die Schwere einer schweren Behinderung.

Wann erhält man einen Grad der Behinderung von 50?

Ein schwerwiegender medizinischer Eingriff verändert oft das gesamte Leben. Für einen norddeutschen Mann begann ein jahrelanger juristischer Kampf, nachdem sich sein Gesundheitszustand scheinbar verbessert hatte. Ursprünglich war bei dem Betroffenen ein künstlicher Darmausgang gelegt worden. Aufgrund dieses massiven Eingriffs in die körperliche Integrität billigte ihm das zuständige Versorgungsamt im Januar 2019 einen Grad der Behinderung von 50 zu. Damit besaß er offiziell den Status eines schwerbehinderten Menschen.

Doch das Blatt wendete sich, als der künstliche Darmausgang in einer Operation zurückverlegt werden konnte. Die Behörde hob daraufhin den ursprünglichen Feststellungsbescheid im Mai 2020 auf und stufte den Mann herab. Der Betroffene akzeptierte diesen Verlust des Schwerbehindertenstatus nicht. Er reichte im August 2020 einen neuen Antrag ein und kämpfte um seine Rechte, da er unter einer Vielzahl weiterer, massiver gesundheitlicher Einschränkungen litt. Neben der verbliebenen chronischen Darmstörung plagten ihn nach eigenen Angaben ein starker Bluthochdruck, schwere Wirbelsäulenprobleme, Asthma, ein unruhiges Beinsyndrom in der Nacht sowie tiefgreifende depressive Verstimmungen.

Die Behörde lehnte den Antrag auf eine erneute Hochstufung im Oktober 2020 ab. Auch ein anschließender Widerspruch blieb im Februar 2021 erfolglos. Daraufhin zog der Mann vor das Sozialgericht Braunschweig. In diesem ersten Gerichtsverfahren holte das Gericht ein umfassendes internistisches Gutachten bei einem medizinischen Sachverständigen ein….


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