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Erstattung der Vermittlungsprovision bei einer Insolvenz: So viel steht Ihnen zu

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Mallorca-Gruppenreise bezahlt, der Veranstalter pleite, das Geld weg. Nun kürzt der Insolvenzversicherer die Rückzahlung, da im Pauschalpreis eine nicht separat ausgewiesene Vermittlungsprovision für das Reisebüro enthalten war. Bleiben Urlauber auf Kosten sitzen, die sie so nie auf ihrer Rechnung sahen? In Charlottenburg wird nun über die Grenzen des Insolvenzschutzes gestritten.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 208 C 125/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Charlottenburg
  • Datum: 11.02.2026
  • Aktenzeichen: 208 C 125/25
  • Verfahren: Klage auf Restzahlung des Reisepreises
  • Rechtsbereiche: Reiserecht, Insolvenzrecht
  • Relevant für: Reisende, Reisebüros, Insolvenzversicherer

Insolvenzversicherer zahlen Reisenden den kompletten Preis inklusive Vermittlungsgebühren, wenn der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird.
  • Die Insolvenzabsicherung deckt alle vom Kunden gezahlten Beträge für die Reise ab.
  • Versteckte Provisionen des Reisebüros gehören rechtlich zum geschützten Gesamtpreis der Reise.
  • Versicherer dürfen eingereichte Ansprüche vor der Zahlung eine angemessene Zeit lang prüfen.
  • Kunden erhalten Zinsen erst ab dem Tag der Klage ohne vorherige Abgabe aller Dokumente.

Wer zahlt die Vermittlungsprovision bei einer Insolvenz?

Die Vorfreude auf warme Tage unter der spanischen Sonne endete für eine engagierte Reiseanmelderin und ihre Begleiter in einer herben Enttäuschung. Im Mai 2024 organisierte die Frau über ein österreichisches Reisebüro einen großen Gruppenausflug für Mitarbeitende und deren Partner. Das Ziel der Reise war Mallorca, der Reisezeitraum vom 08. bis zum 14. Juni 2024 angesetzt. Die Buchung umfasste Flüge von Salzburg nach Palma de Mallorca sowie einen Hotelaufenthalt mit All-Inclusive-Verpflegung. Für das gesamte Paket rief das Reisebüro einen Gesamtpreis von 46.383,00 Euro auf. Den reinen Pauschalreiseanteil wies die Rechnung mit exakt 39.165,00 Euro aus. Ein zusätzliches Serviceentgelt war mit null Euro vermerkt.

Die Kundin beglich die Summe für die Pauschalreise in voller Höhe im guten Glauben auf eine unbeschwerte Zeit. Doch vier Tage vor dem geplanten Abflug, am 04. Juni 2024, ereilte die Reisegruppe eine Hiobsbotschaft: Die Reise-Muttergesellschaft hatte einen Insolvenzantrag gestellt. Die gebuchte Pauschalreise fiel ersatzlos aus. Um den finanziellen Schaden abzuwenden, wandte sich die Betroffene an den zuständigen Insolvenzversicherer. Dieser zahlte im Februar 2025 einen Betrag von 35.526,00 Euro zurück. Die Kundin blieb auf einem Differenzbetrag sitzen, der sich auf 3.639,00 Euro belief. Genau diese Lücke führte zu einer juristischen Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht Charlottenburg (Aktenzeichen 208 C 125/25), die nun mit einem Urteil vom 11.02.2026 endete.

Wie greift die Insolvenzsicherung für eine Pauschalreise?

Um das Vertrauen der Verbraucher in die Tourismusbranche zu schützen, hat der Gesetzgeber strenge Regeln für den Fall einer Pleite aufgestellt. Die zentrale Rechtsnorm findet sich in Paragraph 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese Vorschrift regelt die sogenannte Insolvenzsicherung….


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