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Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung: Wann der Lohn entfällt

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Kündigung am Ersten, Krankschreibung bis zum letzten Arbeitstag: Wer exakt für die Dauer der Kündigungsfrist erkrankt, sieht sich oft mit dem Vorwurf einer Gefälligkeitsbescheinigung konfrontiert. Doch ab wann reicht diese zeitliche Punktlandung aus, um den hohen Beweiswert eines ärztlichen Attests vor dem Arbeitsgericht rechtlich auszuhebeln?


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 Sa 33/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Baden‑Württemberg
  • Datum: 28.11.2025
  • Aktenzeichen: 7 Sa 33/25
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer in der Kündigungsphase

Gekündigte Arbeitnehmer verlieren ihren Lohnanspruch, wenn die Krankschreibung exakt mit dem letzten Arbeitstag endet.
  • Das Gericht zweifelte am Attest wegen der zeitlichen Nähe zum Jobende.
  • Die Mitarbeiterin fing sofort nach der Kündigungsfrist eine neue Stelle beim Konkurrenten an.
  • Sie gab ihre Arbeitsmittel bereits vor Ablauf der Krankschreibung vorzeitig beim Chef zurück.
  • Die Frau belegte ihre krankheitsbedingten Einschränkungen trotz Diagnose im Prozess nicht konkret genug.

Wann entfällt der Anspruch auf die Entgeltfortzahlung?

Am 28. Juli 2024 reichte eine Angestellte ihre Kündigung bei einem Unternehmen ein. Nach einer einvernehmlichen Verlängerung von der Kündigungsfrist sollte das Arbeitsverhältnis regulär an dem 30. September 2024 enden. Exakt ab dem 2. September meldete sich die Frau krank. Sie reichte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein, die passgenau bis zu ihrem letzten Arbeitstag in der Firma reichten. Nur einen Tag später, an dem 1. Oktober 2024, trat sie eine neue und gleichwertige Position bei einer direkten Mitbewerberin an.

Das verlassene Unternehmen weigerte sich, den Lohn für den letzten Monat zu überweisen. Der Arbeitgeber hegte den starken Verdacht, dass die ärztlichen Atteste lediglich vorgeschoben waren, um die verbleibende Restlaufzeit von dem Vertrag ohne eine Arbeitsleistung abzusitzen. Die betroffene Mitarbeiterin zog daraufhin vor ein Gericht und forderte ihren ausstehenden Lohn. Konkret ging es um eine Summe in Höhe von 3.300,00 Euro brutto, abzüglich bereits gezahlter 86,95 Euro netto.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 28.11.2025, Aktenzeichen: 7 Sa 33/25) musste in der Berufungsinstanz eine Entscheidung treffen. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Ulm (Urteil vom 23.05.2025, Aktenzeichen: 1 Ca 51/25) noch zugunsten von der Arbeitnehmerin geurteilt. Der 7. Senat für Arbeitssachen revidierte dieses Urteil jedoch und wies die Klage vollständig ab.

Wie hoch ist der Beweiswert von einem ärztlichen Attest?

Das deutsche Arbeitsrecht schützt erkrankte Menschen umfassend. Nach dem § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) behalten Arbeitnehmer ihren Anspruch auf eine reguläre Bezahlung, wenn sie unverschuldet durch eine Krankheit an der Arbeitsleistung gehindert sind. Den zentralen Nachweis für diese Verhinderung regelt der § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG. Die ärztliche Bescheinigung gilt vor dem Gesetz als das wichtigste Beweismittel. Gerichte sprechen hier von einem hohen gesetzlichen Beweiswert.

Dieser Beweiswert ist jedoch nicht absolut….


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