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Rechtsanwälte Kotz GbR

Auskunftsanspruch gegen den Immobilienmakler: Was bei Fotos der Wohnung gilt

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de
Das eigene Wohnzimmer im weltweiten Immobilienportal – ohne ausdrückliche Erlaubnis. Obwohl die Mieter nie zustimmten, landeten intime Innenaufnahmen im Netz und führen nun zum Streit um Schmerzensgeld und Auskunft. Die zentrale Frage: Reicht das bloße Öffnen der Tür für den Fotografen bereits als rechtlich bindende Einwilligung aus?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 U 82/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Zweibrücken
  • Datum: 09.12.2025
  • Aktenzeichen: 5 U 82/24
  • Verfahren: Streit um Datenauskunft und Schmerzensgeld
  • Rechtsbereiche: Datenschutzrecht
  • Relevant für: Makler, Mieter, Vermieter

Ein Makler muss Mietern trotz gelöschter Wohnungsfotos alle gespeicherten Daten vollständig offenlegen.
  • Das Löschen einzelner Fotos beendet die allgemeine Pflicht zur Auskunft nicht.
  • Mieter erhalten bei einer freiwilligen Erlaubnis für Fotoaufnahmen kein Geld.
  • Der Makler muss eine kostenlose Kopie aller bei ihm gespeicherten Daten schicken.
  • Der Makler muss den genauen Speicherort der Daten rechtlich nicht beweisen.

Was passiert bei unbefugten Fotos der Wohnung im Exposé?

Ein Immobilienverkauf bringt unweigerlich fremde Menschen in die eigenen vier Wände. Für ein Paar, das zur Miete in einer Doppelhaushälfte lebte, wurde dieser Vorgang zu einer enormen Belastung. Die Eigentümer des Hauses hatten beschlossen, die Immobilie zu veräußern, und beauftragten zu diesem Zweck eine professionelle Immobilienfirma. Am 11. August 2022 erschienen Mitarbeiter des Unternehmens in den Räumlichkeiten der Bewohner, um aussagekräftige Lichtbilder für die Vermarktung anzufertigen. Die Mieterinnen waren bei der Erstellung der Aufnahmen durchgehend anwesend.

Wenig später erlebten die Bewohner eine böse Überraschung. Das beauftragte Unternehmen veröffentlichte die Bilder im Internet auf dem weitreichenden Portal Immoscout und druckte sie zudem in einem hochwertigen Exposé ab, das an potenzielle Käufer ausgehändigt wurde. Auf den Fotografien waren die privaten Innenräume der Doppelhaushälfte detailliert zu erkennen. In der Folgezeit wurden die Bewohner sowohl von Bekannten als auch von völlig unbekannten Dritten auf die Fotos und ihre Wohnsituation angesprochen.

Die betroffenen Mieter fühlten sich durch diese weitreichende Sichtbarkeit ihres privatesten Rückzugsortes regelrecht demaskiert und permanent beobachtet. Sie sahen ihre Privatsphäre massiv verletzt. Um sich zur Wehr zu setzen, schalteten sie einen Rechtsanwalt ein. Mit einem Schreiben vom 12. Januar 2023 forderten sie zunächst die Eigentümer und mit einem weiteren Schreiben vom 13. Februar 2023 die Immobilienfirma auf, umfassend offenzulegen, wo die Aufnahmen gespeichert seien. Gleichzeitig verlangten sie die Vorlage einer schriftlichen Einwilligungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 766,36 Euro.

Die Reaktion des Maklerbüros erfolgte am 3. März 2023. Das Unternehmen teilte kurz angebunden mit, dass sämtliche angefertigten Fotografien umgehend gelöscht worden seien. Für die Bewohner war diese knappe Antwort jedoch unzureichend….


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