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Ärztliche Feststellung der Invalidität: Warum sie für Leistungen zwingend ist

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de
Ein Sturz in die tiefe Rinne, der Rücken schmerzt: Wer jahrelang Beiträge zahlt, verlässt sich im Ernstfall auf den Schutz seiner Unfallversicherung. Doch kann ein gerichtliches Gutachten die fehlende ärztliche Feststellung ersetzen, wenn der Versicherer zuvor seine gesetzliche Hinweispflicht gegenüber dem Versicherten verletzt hat?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 U 512/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: OLG Stuttgart
  • Datum: 04.12.2025
  • Aktenzeichen: 7 U 512/23
  • Verfahren: Berufung (Klageabweisung bestätigt)
  • Rechtsbereiche: Privates Versicherungsrecht
  • Relevant für: Unfallversicherte, Versicherungsunternehmen, Rechtsanwälte

Versicherte erhalten keine Unfallleistung ohne ärztliche Invaliditätsfeststellung bis zum Ende der Gerichtsverhandlung.
  • Die ärztliche Invaliditätsfeststellung ist eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Versicherungsleistung.
  • Ein fehlender Hinweis des Versicherers auf Fristen macht die ärztliche Feststellung nicht entbehrlich.
  • Das Gericht darf fehlende ärztliche Bescheinigungen nicht durch ein eigenes Sachverständigengutachten ersetzen.
  • Betroffene müssen die ärztliche Bescheinigung spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorlegen.

Wann zahlt eine Unfallversicherung nach einem schweren Sturz?

Ein Ausflug im September des Jahres 2019 veränderte das Leben eines damals 57-jährigen Mannes drastisch. Bei einem Spaziergang stürzte er in eine tiefer liegende Wasserrinne und zog sich nach eigenen Angaben massive Verletzungen zu. Seit diesem Tag leidet der Verunglückte unter massiven Rückenschmerzen und ist in seiner körperlichen Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt. Im November desselben Jahres folgte ein stationärer Krankenhausaufenthalt, im Sommer 2020 mussten Neurochirurgen den Patienten an der Lendenwirbelsäule operieren. Die Behörden stellten in der Folge einen Grad der Behinderung von 40 sowie den Pflegegrad 1 fest.

Der betroffene Mann besaß eine private Unfallversicherung, die er bereits im Jahr 2002 abgeschlossen und zehn Jahre später erneuert hatte. Der Vertrag sah eine beträchtliche Absicherung vor: Neben einer Grundsumme von rund 134.000 Euro waren bei einer unfallbedingten Vollinvalidität Kapitalleistungen in Höhe von über 301.000 Euro vereinbart. Als der Versicherungsnehmer im November 2020 seine Ansprüche bei der Versicherungsgesellschaft anmeldete, stieß er jedoch auf eine harte Ablehnung. Das Unternehmen verweigerte jede Auszahlung mit der Begründung, die diagnostizierten Rückenprobleme stünden in keinem Zusammenhang mit dem Sturz. Dieser Konflikt gipfelte in einem jahrelangen Rechtsstreit, der schließlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 7 U 512/23 verhandelt und am 4. Dezember 2025 entschieden wurde.

Welche gesetzlichen Fristen gelten für eine Invalidität?

Wer nach einem Unfall finanzielle Leistungen aus einer privaten Versicherung beansprucht, muss sich an ein strenges vertragliches Regelwerk halten….


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