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Streitwert bei einem Scraping-Verfahren: Warum die Kosten sinken können

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Millionen private Profildaten landen durch Scraping im Netz. Wer gegen Internet-Riesen klagt, muss bei Streitwerten von über 10.000 Euro das finanzielle Risiko eines langen Rechtsstreits genau kalkulieren. Doch lässt sich eine fehlerhafte Bewertung der Vorinstanz nach einer Berufungsrücknahme überhaupt noch rechtlich korrigieren?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 U 21/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: OLG Zweibrücken
  • Datum: 12.07.2024
  • Aktenzeichen: 8 U 21/24
  • Verfahren: Streitwertfestsetzung nach Berufungsrücknahme
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Datenschutzrecht
  • Relevant für: Kläger und Anwälte in Scraping-Verfahren

Das Gericht senkt den Streitwert bei Klagen gegen Daten-Scraping nach einer Berufungsrücknahme auf 10.000 Euro.
  • Das Gericht reduziert den ursprünglichen Wert von 16.500 Euro wegen geringerer wirtschaftlicher Bedeutung.
  • Der Unterlassungsanspruch zählt wegen der teilweisen Selbstpreisgabe der Daten nur mit 4.000 Euro.
  • Auskunfts- und Schadensersatzforderungen bewertet das Gericht mit jeweils 500 Euro als eher geringfügig.
  • Eine Korrektur des Streitwerts ist nur innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung möglich.

Wie hoch ist der Streitwert bei einem Scraping-Verfahren?

Datenlecks bei großen Social-Media-Plattformen beschäftigen seit Jahren die deutschen Gerichte. Tausende Nutzer klagen auf Schadensersatz, weil ihre Daten – etwa Telefonnummern oder E-Mail-Adressen – durch sogenanntes „Scraping“ von Unbefugten abgegriffen wurden. Doch was passiert, wenn ein solcher Prozess verloren geht oder die Berufung zurückgenommen wird? Dann rückt eine entscheidende Frage in den Mittelpunkt: Was kostet das Verfahren?

Die Antwort hängt maßgeblich vom sogenannten Streitwert ab. Dieser fiktive Wert bestimmt, wie hoch die Gerichtsgebühren und die Honorare der Anwälte ausfallen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken musste sich in einem aktuellen Fall mit genau dieser Frage befassen. Ein betroffener Nutzer hatte gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt, diese aber später zurückgenommen. Als die Kostenfestsetzung ins Haus flatterte, wehrte sich der Mann gegen die zugrunde gelegte Summe.

Der Senat nutzte die Gelegenheit für eine detaillierte Berechnung der einzelnen Klageanträge. Der Beschluss liefert eine Art Preisliste für Datenschutzklagen und zeigt, wie Gerichte den wirtschaftlichen Wert von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen bemessen. Für den Kläger lohnte sich der nachträgliche Kampf um die Kosten: Das Gericht korrigierte den Wert deutlich nach unten.

Nach welchen Regeln wird der Streitwert festgelegt?

Um die Entscheidung des Senats zu verstehen, ist ein Blick in den Maschinenraum der Justizkosten notwendig. Der Streitwert – oft auch Gegenstandswert genannt – ist nicht identisch mit dem Betrag, den ein Kläger am Ende ausgezahlt bekommt. Er ist vielmehr eine Rechengröße für die Gebührentabellen. Je höher der Streitwert, desto teurer ist der Prozess für die unterliegende Partei.

In zivilrechtlichen Verfahren richtet sich dieser Wert nach dem wirtschaftlichen Interesse, das der Kläger mit seiner Klage verfolgt. Bei reinen Zahlungsklagen ist das einfach: Wer 5.000 Euro fordert, streitet um einen Wert von 5….


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