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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schmerzensgeld bei einer Nervverletzung: 10.000 Euro nach OP ohne Einwilligung

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Mund auf zur Routine, doch plötzlich operiert der Zahnarzt weiter, obwohl die Patientin im Vorfeld nur einer einfachen Behandlung zugestimmt hatte. Ohne aktuelle Röntgenbilder und die notwendige Einwilligung führt dieser Eingriff zu einer dauerhaften Schädigung des Zungennervs. Ob eine hypothetische Zustimmung den Mediziner vor hohen Schmerzensgeldforderungen rettet, entscheidet das Oberlandesgericht.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 U 86/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt
  • Datum: 24.09.2024
  • Aktenzeichen: 1 U 86/23
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht
  • Relevant für: Zahnärzte, Patienten vor Operationen

Ein Zahnarzt zahlt 10.000 Euro Schmerzensgeld für einen tieferen Eingriff ohne die nötige Einwilligung.
  • Der Arzt weitete eine kleine Zahnfleisch-Korrektur ohne Absprache zu einer tiefen Operation aus.
  • Ein verletzter Nerv führt zu dauerhafter Taubheit an Zunge und Mundboden der Patientin.
  • Ohne Röntgenbilder handelte der Zahnarzt bei dem riskanten Eingriff blind und unvorsichtig.
  • Das Gericht wertet das eigenmächtige Handeln als besonders schweren Fehler.

Wann fließt Schmerzensgeld bei einer Nervverletzung am Zahn?

Ein vermeintlicher Routineeingriff am Zahnfleisch endete für eine Patientin in einem monatelangen Albtraum. Eigentlich sollte der behandelnde Zahnarzt am 26. November 2019 lediglich eine störende Schleimhautwucherung über einem Weisheitszahn entfernen. Eine solche oberflächliche Abtragung, in der Zahnmedizin als Exzision 1 bezeichnet, gilt als wenig invasiver Standardeingriff. Doch der Mediziner entschied sich mitten in der Behandlung eigenmächtig für eine drastische Ausweitung der Operation. Er legte den Weisheitszahn teilweise frei und schnitt tief in das umliegende Gewebe ein, um einer erneuten Wucherung vorzubeugen.

Die verheerende Folge dieser unangemeldeten chirurgischen Erweiterung offenbarte sich unmittelbar nach dem Abklingen der Betäubung: Der Mediziner hatte den Nervus lingualis, den entscheidenden Gefühlsnerv der Zunge, massiv beschädigt. Die Frau wachte mit einer dauerhaften Taubheit der rechten Zungenhälfte auf. Neben dem völligen Gefühlsverlust im rechten Mundboden stellten sich massive Komplikationen im Alltag ein. In den ersten Monaten nach dem Eingriff verlor die Betroffene durch erhebliche Probleme beim Essen stark an Gewicht und musste das Sprechen durch professionelle Hilfe mühsam wieder erlernen. Der juristische Streit um die Verantwortung für diese weitreichenden Schäden landete schließlich vor dem Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, das dem eigenmächtigen Handeln von Medizinern klare rechtliche Grenzen aufzeigte (Urteil vom 24.09.2024, Az.: 1 U 86/23).

Wer haftet für einen Behandlungsfehler ohne eine Einwilligung?

Im deutschen Arzthaftungsrecht steht das Selbstbestimmungsrecht der Patienten an oberster Stelle. Sobald eine Person auf dem Behandlungsstuhl Platz nimmt, kommt nach § 630a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein rechtlich bindender Behandlungsvertrag zustande. Dieser Vertrag liefert dem behandelnden Arzt jedoch keinen Freifahrtschein für medizinische Experimente oder eigenmächtige Erweiterungen einer Operation….


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