Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 O 110/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Magdeburg
- Datum: 23.07.2024
- Aktenzeichen: 2 O 110/24
- Verfahren: Klage auf Feststellung der Schadenshaftung
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
- Relevant für: Autofahrer, Linksabbieger
Ein Linksabbieger zahlt den Großteil des Schadens, wenn er trotz falschem Blinkzeichen des Vorfahrtberechtigten abbiegt.
- Falsches Blinken allein rechtfertigt kein blindes Vertrauen auf das Abbiegen des anderen Autos.
- Der Abbieger haftet nur weniger bei deutlichem Bremsen oder Lenken des Vorfahrtberechtigten.
- Das Gericht bewertet Vorfahrtfehler schwerer als das bloße Setzen eines falschen Blinksignals.
- Die gegnerische Versicherung zahlt wegen des falschen Blinkens lediglich 30 Prozent des Schadens.
Wer trägt die Haftung bei einem irreführenden Blinken?
Am 13. November 2023 näherte sich der Fahrer eines VW Touran einer belebten Kreuzung in Magdeburg. Der Mann befuhr die S.-Straße und beabsichtigte, nach links in den Schanzenweg abzubiegen. Von rechts näherte sich auf der Vorfahrtstraße eine Autofahrerin. Diese setzte im Heranfahren den linken Fahrtrichtungsanzeiger. Der wartende VW-Fahrer ging fest davon aus, dass die herannahende Fahrerin ebenfalls abbiegen würde. Er fuhr an, steuerte sein Fahrzeug in den Kreuzungsbereich ein, doch die Frau fuhr geradeaus weiter. Es kam unweigerlich zu einem heftigen Zusammenstoß der beiden Autos.
Nach dem Unfall beauftragte der geschädigte Mann einen unabhängigen Sachverständigen. Das erstellte Gutachten bezifferte die Reparaturkosten präzise, woraufhin der Unfallbeteiligte im November und Dezember 2023 mehrfach die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung aufforderte. Er verlangte die vollständige Übernahme der Kosten für sein unrepariertes Fahrzeug und setzte eine letzte Frist bis zum 21. Dezember 2023. Da die Assekuranz die gesetzten Fristen ungenutzt verstreichen ließ, zog der Autofahrer vor das Landgericht Magdeburg. Dort forderte er die lückenlose finanzielle Entschädigung in Höhe eines Streitwertes von exakt 19.902,08 Euro ein.
Welche Verkehrsregeln gelten bei dem Abbiegen an einer Kreuzung?
Das Straßenverkehrsrecht stellt extrem strenge Anforderungen an alle Verkehrsteilnehmer, sobald sich die Fahrtrichtung ändert oder sich Fahrzeuge an einer Kreuzung begegnen. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei die Straßenverkehrs-Ordnung. Gemäß Paragraf 8 der Verordnung hat der fließende Verkehr auf einer Vorfahrtstraße stets den absoluten Vorrang. Wer abbiegen möchte, muss sich nach Paragraf 9 zudem vergewissern, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gänzlich ausgeschlossen ist.
Ein zentraler Begriff in juristischen Streitfällen um Vorfahrtsverletzungen ist der sogenannte Vertrauenstatbestand….