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Der Motorschaden beim Gebrauchtwagenkauf: Wer haftet bei hohem Verschleiß?

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200.000 Kilometer auf der Uhr, plötzlich raucht der Motor: Kurz nach dem Kauf fordert der neue Besitzer die Reparaturkosten für eine defekte Zylinderkopfdichtung zurück. Doch ist der Motorschaden beim Gebrauchtwagenkauf hier ein juristischer Sachmangel oder schlicht die logische Konsequenz einer extremen Laufleistung?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 6 U 19/20

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Zweibrücken
  • Datum: 19. Dezember 2024
  • Aktenzeichen: 6 U 19/20
  • Verfahren: Klage auf Schadensersatz
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht
  • Relevant für: Autokäufer, Gebrauchtwagenhändler

Autokäufer tragen das Risiko für Motorschäden durch Verschleiß bei Gebrauchtwagen mit sehr hohen Laufleistungen.
  • Undichte Dichtungen gelten bei hoher Laufleistung oft als normaler Verschleiß und nicht als Mangel.
  • Käufer müssen beweisen, dass der Schaden bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag.
  • Der Verkäufer zahlt nicht für Schäden durch normalen Verschleiß bei alten Autos.
  • Der Käufer bekommt kein Geld für die teure Reparatur seines alten Fahrzeugs.

Wer haftet für den Motorschaden beim Gebrauchtwagenkauf?

Ein Autokauf ist Vertrauenssache. Doch wenn der Motor schon kurz nach der Schlüsselübergabe streikt, weicht die Freude des neuen Besitzers oft einem bitteren Rechtsstreit. Genau dieses emotionale und finanzielle Szenario spielte sich nach dem Erwerb eines gebrauchten Mercedes Benz ML420 CDI ab. Das Fahrzeug wies bereits bei der Erstzulassung im Juni 2008 eine beachtliche Historie auf und hatte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 21. November 2016 weit über 200.000 Kilometer auf dem Tacho.

Trotz der ersichtlich hohen Laufleistung wechselte der Wagen den Besitzer. Die tatsächliche Übergabe fand am 26. November 2016 statt. Die anfängliche Euphorie des neuen Eigentümers hielt jedoch nur knapp vier Wochen an. Nach einer Fahrstrecke von rund 7.000 Kilometern kam es zu einem massiven technischen Ausfall auf der Straße. Eine undichte Zylinderkopfdichtung führte zu einer extremen Überhitzung des Motors und endete schließlich in einem kapitalen Motorschaden.

Der frischgebackene Besitzer sah sich in der Werkstatt plötzlich mit 7.838,92 Euro Reparaturkosten konfrontiert. Er verlangte die vollständige finanzielle Erstattung dieser Summe von seinem Vertragspartner. Als dieser die Übernahme der Kosten vehement verweigerte, landete der Fall vor der Justiz. Nach einer ersten Verhandlung vor dem Landgericht Landau in der Pfalz zog der enttäuschte Erwerber weiter bis vor das Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort fällte der 6. Zivilsenat am 19. Dezember 2024 unter dem Aktenzeichen 6 U 19/20 ein wegweisendes Urteil über die Grenzen der kaufrechtlichen Haftung.

Wann liegt ein Sachmangel am Fahrzeug vor?

Wer ein gebrauchtes Auto erwirbt, schließt einen regulären Kaufvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab. Die entscheidende rechtliche Hürde in solchen Konfliktfällen ist die präzise Unterscheidung zwischen einem echten juristischen Mangel und den völlig normalen Alterserscheinungen eines mechanischen Gefährts….


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