200 Stunden lang Gräber gepflegt, doch im neuen Urteil taucht die mühsam erfüllte Bewährungsauflage beim Blick auf die Monate hinter Gittern plötzlich nirgendwo auf. Genügt es rechtlich, wenn das Gericht den Fleiß nur lobend erwähnt, oder muss jede Schicht die Haftzeit im entscheidenden Urteilstenor messbar verkürzen?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 ORs 3 SRs 21/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: OLG Zweibrücken
- Datum: 15.12.2025
- Aktenzeichen: 1 ORs 3 SRs 21/25
- Verfahren: Revision gegen Gesamtstrafenbildung
- Rechtsbereiche: Strafrecht
- Relevant für: Verurteilte, Strafverteidiger, Strafgerichte
Das Gericht muss geleistete Arbeitsstunden abziehen, wenn es mehrere Strafen zusammenfasst.
- Das Gericht vergaß im ersten Urteil, die geleisteten Arbeitsstunden von der Haftzeit abzuziehen.
- Geleistete Arbeit verkürzt die Haftzeit, selbst wenn der Staat kein Geld zurückzahlt.
- Sechs geleistete Arbeitsstunden ersetzen direkt einen Tag im Gefängnis.
- Das höhere Gericht korrigiert diesen Fehler sofort und legt die neue Haftdauer fest.
Wie funktioniert die Anrechnung der Arbeitsstunden auf die Gesamtfreiheitsstrafe?
Ein Mann stand wegen Körperverletzung, Bedrohung und Diebstahls vor Gericht. Das Amtsgericht Kaiserslautern verurteilte ihn Ende 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Fast zeitgleich lief gegen denselben Mann ein weiteres Verfahren vor dem Amtsgericht Landstuhl, welches in der nächsten Instanz vor dem Landgericht Zweibrücken endete. In diesem zweiten Verfahren erhielt er eine Bewährungsauflage und leistete als Wiedergutmachung 22,5 Arbeitsstunden ab. Das juristische Problem begann, als das Landgericht Kaiserslautern Anfang 2025 in der Berufung über die erste Verurteilung entschied. Die Richter fassten die Strafen aus beiden Verfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr zusammen. Dabei passierte jedoch ein entscheidender handwerklicher Fehler in der Urteilsformel.
Die Richter in Kaiserslautern wussten zwar von den geleisteten 22,5 Arbeitsstunden und berücksichtigten diese vage bei der Festlegung der einjährigen Haftstrafe. Sie vergaßen jedoch, im formellen Beschluss festzuhalten, wie viele Tage Haft dem Mann für diese geleistete Arbeit konkret erlassen werden. Gegen dieses Vorgehen wehrte sich der Verurteilte mit einer Revision vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken. Der 1. Strafsenat des Gerichts korrigierte den rechtlichen Fehler mit seinem Urteil vom 15.12.2025 (Az.: 1 ORs 3 SRs 21/25).
Welche Gesetze regeln die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe?
Das deutsche Strafrecht addiert nicht einfach blind Strafen, wenn jemand mehrere Taten begeht. Die Regelungen zur Gesamtstrafenbildung nach Paragraf 55 des Strafgesetzbuchs (StGB) verlangen, dass Gerichte alle noch offenen und zusammenhängenden Verurteilungen betrachten und daraus eine angemessene Gesamtstrafe formen. Dies verhindert, dass ein Täter durch die simple Addition einzelner Strafen unverhältnismäßig lange hinter Gitter muss. Das Gericht schaut sich das Gesamtbild der Taten an und legt einen neuen, einheitlichen Strafrahmen fest.
Kompliziert wird es, wenn aus den früheren Verurteilungen bereits Auflagen erfüllt wurden….