Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 ORbs 4 SsBs 115/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: OLG Koblenz
- Datum: 17.10.2024
- Aktenzeichen: 3 ORbs 4 SsBs 115/25
- Verfahren: Rechtsbeschwerde
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
- Relevant für: Autofahrer, Gerichte, Staatsanwaltschaft
Gerichte dürfen ein Fahrverbot nur bei einer besonders gründlich geprüften Entschuldigung weglassen.
- Das Gericht muss die Aussagen des Fahrers kritisch prüfen und im Urteil belegen.
- Ein leeres Punktekonto in Flensburg reicht allein nicht für den Verzicht auf Fahrverbote.
- Ohne handfeste Beweise bleibt das Fahrverbot für den dichten Auffahrer bestehen.
- Die Abwesenheit der Staatsanwaltschaft im Prozess rechtfertigt keine mildere Strafe.
Wann gelingt ein Absehen von einem Regelfahrverbot?
Ein zügiger Autofahrer gerät auf der Autobahn ins Visier der Verkehrsüberwachung. Bei einer Geschwindigkeit von 123 Kilometern pro Stunde fährt er viel zu nah auf seinen Vordermann auf. Die Konsequenz folgt prompt per Post: Die Behörden erlassen einen Bußgeldbescheid über 160 Euro und ordnen zudem ein einmonatiges Fahrverbot an. Für viele Menschen bedeutet der Verlust des Führerscheins einen massiven Einschnitt in den Alltag, weshalb sich der beschuldigte Fahrer juristisch gegen die Maßnahme wehrte. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Mayen, welches am 17.10.2024 zunächst große Nachsicht zeigte. Der lokale Richter ließ das Fahrverbot kurzerhand entfallen und entschied sich stattdessen für eine Erhöhung der Geldbuße auf 500 Euro.
Doch die lokale Staatsanwaltschaft wollte diese milde Entscheidung nicht akzeptieren. Es entbrannte ein juristisches Tauziehen, das sich über mehrere Instanzen zog. Nachdem das Oberlandesgericht Koblenz das erste Urteil bereits am 17.02.2025 kassiert und an das Amtsgericht zurückverwiesen hatte, zeigte sich der dortige Richter unbeeindruckt. In einer erneuten Verhandlung am 08.05.2025 fällte das Amtsgericht ein nahezu identisches Urteil und verzichtete abermals auf das Fahrverbot. Die Anklagebehörde legte daraufhin abermals Rechtsbeschwerde ein, unterstützt durch ein Votum der Generalstaatsanwaltschaft vom 21.08.2025. Schließlich musste das Oberlandesgericht Koblenz unter dem Aktenzeichen 3 ORbs 4 SsBs 115/25 (Urteil vom 17.10.2024) ein zweites, finales Machtwort sprechen und die strengen Regeln für gerichtliche Milde im Verkehrsrecht klarstellen.
Welche Strafe droht nach einem Abstandsverstoß?
Wer auf deutschen Straßen unterwegs ist, unterliegt den strengen Vorgaben der Bußgeldkatalog-Verordnung. Dieser Katalog ist nicht als unverbindliche Empfehlung gedacht, sondern stellt sicher, dass Verkehrssünder im ganzen Land für die gleichen Vergehen auch die gleichen Strafen erhalten. Bei einer massiven Unterschreitung des Sicherheitsabstands bei einer hohen Geschwindigkeit sieht der Gesetzgeber standardmäßig ein Regelfahrverbot vor….