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Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und Consulting: Wer ist selbstständig?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de
Eigener IT-Zugang, feste Schreibtische und Rechnungen mit Umsatzsteuer: Teilt ein Prozessoptimierer jahrelang die gesamte Infrastruktur mit der Belegschaft, verschwimmt die Grenze zum Angestellten. Es stellt sich die Frage, wie viel Freiheit trotz fachlicher Vorgaben und voller Integration für eine echte Selbstständigkeit bleiben muss.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 6 Sa 156/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
  • Datum: 24. September 2024
  • Aktenzeichen: 6 Sa 156/23
  • Verfahren: Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Relevant für: Berater, Freelancer, Personalabteilungen

Ein Berater ohne feste Arbeitszeiten und mit eigener Rechnungsstellung zählt nicht als angestellter Mitarbeiter.
  • Das Gericht sah den Kläger wegen seiner freien Zeiteinteilung als selbstständigen Berater an.
  • Eigene Rechnungen mit Umsatzsteuer und ein Marktauftritt sprechen gegen eine feste Anstellung.
  • Der Kläger erhält keinen Lohn für die Zeit nach dem Ende der Zusammenarbeit.
  • IT-Zugänge und Firmen-E-Mails beweisen allein keine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers.

Wie funktioniert die Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und Consulting?

Es ist ein schmaler Grat, auf dem sich Unternehmen und externe Spezialisten bewegen, wenn sie eine Zusammenarbeit vereinbaren. Auf der einen Seite steht der Wunsch nach flexibler Expertise für bestimmte Projekte, auf der anderen Seite die arbeitsrechtliche Realität. Wenn ein externer Berater plötzlich wie ein Angestellter behandelt wird – oder sich zumindest so fühlt – landen solche Fälle oft vor Gericht. Genau dies geschah in einem aktuellen Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 6 Sa 156/23) verhandelt wurde.

Im Zentrum des Streits stand ein erfahrener Fachmann, der als Inhaber einer eigenen Consulting-Firma auftrat. Er unterstützte ein Fullservice-Werbemittelunternehmen bei der Prozessoptimierung und hoffte auf eine spätere Festanstellung als „Einkaufsleiter Fernost“. Als das Unternehmen die Zusammenarbeit jedoch beendete, wollte der Berater dies nicht akzeptieren. Er argumentierte, er sei faktisch längst ein Arbeitnehmer gewesen, und klagte auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses sowie auf die Zahlung erheblicher Summen als Lohnfortzahlung.

Das Gericht musste klären, ob die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses eher einem freien Dienstvertrag oder einer festen Anstellung entsprach. Dabei spielte die Nutzung der unternehmensinternen IT-Infrastruktur ebenso eine Rolle wie die Art und Weise, wie Anweisungen erteilt wurden. Das Urteil vom 24. September 2024 liefert wichtige Erkenntnisse darüber, wie Gerichte die Zusammenarbeit mit Freelancern bewerten.

Was entscheidet rechtlich über den Status als Arbeitnehmer?

Um den Konflikt zu verstehen, muss man zunächst den rechtlichen Rahmen betrachten. Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet strikt zwischen einem Arbeitsvertrag und einem freien Dienst- oder Werkvertrag. Die zentrale Norm hierfür ist der § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Paragraph liefert die Legaldefinition des Arbeitsvertrags….


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