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Zuständigkeit für den Vergleichsmehrwert: Wer legt den Streitwert fest?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de
Friedliche Einigung vor dem Güterichter, die Kündigung ist vom Tisch – doch beim Streitwert für die Anwaltsgebühren fängt der Ärger erst an. Es stellt sich die pikante Frage, ob die Zusage des Schlichters rechtlich bindet oder wer tatsächlich die letzte Hoheit über die Zuständigkeit für den Vergleichsmehrwert besitzt.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 Ta 73/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt
  • Datum: 14.01.2026
  • Aktenzeichen: 1 Ta 73/25
  • Verfahren: Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Gebührenrecht
  • Relevant für: Anwälte und Prozessparteien bei Vergleichsabschlüssen

Der Prozessrichter setzt den Wert eines Vergleichs fest, nicht der vermittelnde Güterichter.
  • Das Gesetz verbietet dem Güterichter verbindliche Entscheidungen über den Wert des Streits.
  • Nur der Prozessrichter berechnet die Kosten für den Anwalt und das Gericht.
  • Ein höherer Wert entsteht nur bei der Lösung zusätzlicher, bisher ungeklärter Konflikte.
  • Einfache Regeln zu Zeugnissen oder Fahrzeugen erhöhen den Wert des Vergleichs nicht.

Wer klärt die Zuständigkeit für den Vergleichsmehrwert?

Im Februar 2025 verlor ein Angestellter seinen Arbeitsplatz und reichte am Arbeitsgericht Magdeburg eine Kündigungsschutzklage ein. Was als alltägliche Auseinandersetzung um den Erhalt eines Jobs begann, entwickelte sich in den folgenden Monaten zu einem juristischen Grundsatzstreit. Es ging bald nicht mehr um die Rückkehr an den Schreibtisch, sondern um eine prozessuale Machtfrage: Welcher Richter darf am Ende eines Verfahrens den finanziellen Wert eines ausgehandelten Kompromisses verbindlich festlegen?

Das Arbeitsgericht verwies den Fall im Mai 2025 an einen speziellen Schlichter. Solche Vermittlungsverfahren sollen die überlasteten Gerichte entlasten. Im September setzten sich der entlassene Mitarbeiter und das ehemalige Arbeitgeberunternehmen an einen Tisch und fanden eine friedliche Lösung. Sie besiegelten das Ende des Arbeitsverhältnisses und klärten zugleich noch offene Details. Der zuständige Schlichter nannte dabei informell eine Summe, die den Anwälten ein höheres Honorar eingebracht hätte. Der eigentliche Prozessrichter machte diesen Hoffnungen jedoch wenige Wochen später einen Strich durch die Rechnung und setzte einen deutlich niedrigeren Betrag fest.

Die Kanzlei des Arbeitnehmers wollte diesen finanziellen Einschnitt nicht hinnehmen. Sie zog vor die nächste Instanz und argumentierte, der Prozessrichter habe seine Kompetenzen überschritten. Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt musste daraufhin in einem Beschluss vom 14.01.2026 unter dem Aktenzeichen 1 Ta 73/25 eine scharfe Linie zwischen den verschiedenen richterlichen Rollen ziehen. Die Entscheidung offenbart, warum informelle Zusagen hinter verschlossenen Türen einer rechtlichen Überprüfung oft nicht standhalten können.

Wie definiert das Gesetz die Befugnisse eines Güterichters?

Um die Eskalation in den Gerichtssälen zu entschärfen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Mediation geschaffen. Nach § 54 Abs. 6 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) kann der Kammervorsitzende die streitenden Parteien an einen sogenannten Güterichter verweisen….


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