Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 Qs 54/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Trier
- Datum: 19.01.2026
- Aktenzeichen: 1 Qs 54/25
- Verfahren: Beschwerde gegen Widerruf der Bewährung
- Rechtsbereiche: Strafrecht
- Relevant für: Verurteilte mit Geldauflagen, Strafverteidiger
Das Gericht darf die Bewährung bei Nichtzahlung widerrufen, auch wenn Kontodaten im Urteil fehlen.
- Die bloße Nennung des Empfängers reicht für eine eindeutige Zahlungsauflage völlig aus.
- Verurteilte müssen die Kontodaten des Empfängers bei Bedarf selbstständig im Internet recherchieren.
- Wer zehn Raten ohne Nachricht nicht zahlt, verletzt seine Pflichten grob und beharrlich.
- Ein Umzug ohne neue Adressmeldung schützt nicht vor den Folgen einer fehlenden Mahnung.
- Die nachträgliche Zusage einer Zahlung verhindert den Widerruf der Bewährung im Nachhinein nicht.
Wann droht der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung?
Eine strafrechtliche Verurteilung bedeutet nicht immer den direkten Weg in eine Justizvollzugsanstalt. Oft gewähren die Gerichte eine zweite Chance und setzen eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Diese Aussetzung ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft. Wer sich nicht an die gerichtlichen Auflagen hält, spielt mit seiner Freiheit. Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Trier (Aktenzeichen 1 Qs 54/25) zeigt mit aller Härte, wie schnell diese zweite Chance verwirkt sein kann, wenn ein Verurteilter seine Pflichten auf die leichte Schulter nimmt.
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Mann, der wegen einer Unterschlagung durch das Amtsgericht Wittlich am 4. November 2024 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden war. Das Gericht hatte dem Mann eine Bewährungschance eingeräumt. Als Bedingung für die Freiheit in der Bewährungszeit verhängte das Gericht eine Geldauflage: Der Beschuldigte sollte eine Summe von 1.800 Euro an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) zahlen. Um ihm die Erfüllung zu erleichtern, erlaubte das Urteil eine Zahlung in monatlichen Raten von jeweils 100 Euro, beginnend ab dem Monat nach der Rechtskraft des Urteils, also ab Januar 2025.
Nachdem das Urteil Mitte November 2024 rechtskräftig geworden war, geschah von Seiten des Verurteilten jedoch nichts. Die Rettungsgesellschaft meldete dem Gericht im Februar 2025, dass bisher kein einziger Cent eingegangen war. Daraufhin nahm das Unheil für den betroffenen Mann seinen Lauf. Das Amtsgericht verschickte eine Ladung zu einem Anhörungstermin und warnte deutlich vor den Konsequenzen eines unentschuldigten Fehlens. Als der Mann den Termin ignorierte, widerrief das Gericht die Strafaussetzung in einem ersten Beschluss im März 2025.
Doch dieser erste Widerruf erwies sich als juristisch angreifbar….