Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Voreintragungspflicht für die GbR: Diese Regeln gelten beim Immobilienverkauf

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de
Geld überwiesen, Vormerkung seit 2023 – doch der Grundbucheintrag für das Grundstück stockt plötzlich wegen einer neuen Gesetzesreform für verkaufende GbRs. Hängt der finale Eigentumsübergang nun tatsächlich an einer bürokratischen Hürde, die es zum Zeitpunkt der Unterschrift im Notariat noch gar nicht gab?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 Wx 52/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt
  • Datum: 28.02.2025
  • Aktenzeichen: 12 Wx 52/24
  • Verfahren: Beschwerde gegen Zwischenverfügung des Grundbuchamts
  • Rechtsbereiche: Gesellschaftsrecht, Grundbuchrecht
  • Relevant für: GbR-Gesellschafter, Immobilienkäufer, Notare

Eine GbR muss beim Grundstücksverkauf im neuen Gesellschaftsregister stehen, trotz früherer Vormerkung.
  • Das Grundbuchamt verlangt den Registereintrag, um die Vertretung der GbR sicher zu prüfen.
  • Alte Schutzregeln für Käufer befreien die verkaufende Gesellschaft nicht von der neuen Registrierung.
  • Das Amt trägt den Käufer erst nach Eintrag der GbR im neuen Register ein.
  • Die Pflicht gilt auch bei Vormerkungen, die schon vor dem Jahreswechsel bestanden.

Muss sich eine GbR beim Hausverkauf im Register eintragen?

Zwei Immobilienbesitzer, die gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bilden, entschlossen sich im Herbst 2023 zu einem Verkauf. Sie waren als Eigentümer von mehreren Teileigentumseinheiten ganz offiziell im Grundbuch eingetragen. Am 4. Oktober 2023 saßen die beiden Gesellschafter gemeinsam mit dem potenziellen Käufer vor einem Notar und unterzeichneten den Kaufvertrag. Alles schien wie ein reibungsloses Immobiliengeschäft abzulaufen. Der beauftragte Notar reichte die Papiere pflichtgemäß beim Amtsgericht Wernigerode ein und beantragte die Umschreibung des Eigentums sowie eine vorläufige Sicherung für den Käufer.

Das Grundbuchamt trug am 13. Oktober 2023 anstandslos eine sogenannte Auflassungsvormerkung ein. Diese Vormerkung dient als eiserne Reservierung für den Käufer und schützt ihn davor, dass die Immobilie in der Zwischenzeit an eine andere Person verkauft wird. Als der Notar jedoch im Februar 2024 die endgültige Umschreibung des Eigentums beantragte, stoppte die Behörde den Vorgang. Das Jahr hatte gewechselt, und mit dem Jahreswechsel war ein massives neues Gesetzespaket in Kraft getreten. Die Sachbearbeiter des Grundbuchamts verlangten plötzlich einen Nachweis, den die Verkäufer nicht erbringen wollten: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts müsse sich zwingend in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen lassen, bevor die Immobilie den Besitzer wechseln dürfe.

Was ändert das MoPeG für den Verkauf durch eine GbR?

Hintergrund des Konflikts ist das Gesetz zur Personengesellschaftsrechtsreform, kurz MoPeG. Dieses Gesetz hat zum 1. Januar 2024 weitreichende Veränderungen für alle Gesellschaften bürgerlichen Rechts in Deutschland gebracht. Über Jahrzehnte hinweg war die GbR eine sehr formlose Angelegenheit. Sie musste in keinem Handelsregister stehen, um Geschäfte zu machen oder Immobilien zu besitzen. Im Grundbuch standen stattdessen die Namen der einzelnen Gesellschafter mit dem Zusatz, dass sie als GbR handeln….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv