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Untervermietung einer preisgebundenen Sozialwohnung: Welche Miete zulässig ist

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Ein Jahr Auslandsstudium, die Berliner Sozialwohnung soll Gewinn bringen: Für das leerstehende Zimmer verlangt der Hauptmieter deutlich mehr, als er selbst zahlt. Nun wird gestritten, ob die strengen Preisbindungen des sozialen Wohnungsbaus auch dann gelten, wenn ein Mieter sein staatlich gefördertes Heim zur privaten Rendite-Quelle umfunktioniert.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 65 S 5/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Berlin
  • Datum: 15.07.2025
  • Aktenzeichen: 65 S 5/25
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Sozialer Wohnungsbau
  • Relevant für: Mieter und Vermieter von Sozialwohnungen

Mieter dürfen Sozialwohnungen nicht untervermieten, wenn die Untermiete zu hoch ist oder Papiere fehlen.
  • Die Mieterin verlangte einen viel zu hohen Preis für das bewohnte Zimmer.
  • Untermieter benötigen für den Einzug in eine Sozialwohnung einen eigenen Wohnberechtigungsschein.
  • Spezielle Gesetze greifen bereits, wenn der Mieter mehr als die halbe Wohnfläche abgibt.
  • Vermieter dürfen die Erlaubnis verweigern, wenn der Vertrag gegen soziale Gesetze verstößt.
  • Die Mieterin bewies nicht, dass sie weiterhin einen Schlüssel behält und dort wohnt.

Darf man eine preisgebundene Sozialwohnung untervermieten?

Eine junge Frau aus Berlin schmiedete einen lukrativen Plan für die Zeit ihres Auslandsstudiums. Sie bewohnte gemeinsam mit ihrer Mutter seit dem Jahr 2010 eine preisgebundene Zwei-Zimmer-Wohnung in der Hauptstadt. Die monatliche Warmmiete für die gut 68 Quadratmeter große Immobilie betrug äußerst günstige 531,25 Euro. Um die Haushaltskasse während der Abwesenheit aufzubessern, wollte die Bewohnerin das größere der beiden Zimmer an ein Ehepaar überlassen. Für dieses gut 36 Quadratmeter große Wohnzimmer rief sie eine stolze Warmmiete von 1.200 Euro im Monat auf. Die Vermieterin verweigerte die geforderte Zustimmung zu diesem Vorhaben, woraufhin ein intensiver Rechtsstreit entbrannte.

Der Fall landete zunächst vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding, welches das Begehren in der ersten Instanz abwies. Die Richter bemängelten damals, die junge Frau habe nicht ausreichend bewiesen, dass sie weiterhin einen Restbesitz an der Wohnung behalte. Sie legte daraufhin Berufung ein und führte das Verfahren vor das Landgericht Berlin (Urteil vom 15.07.2025, Az. 65 S 5/25). Dort musste eine zentrale Rechtsfrage geklärt werden: Kann man einen Rechtsanspruch auf die Untervermietung einer preisgebundenen Sozialwohnung durchsetzen, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen in einem extremen Missverhältnis zur eigentlichen Förderung stehen?

Wann gilt das Wohnungsbindungsgesetz bei der Untervermietung?

Das deutsche Mietrecht zeigt sich bei dem Wunsch nach einer Untervermietung oft mieterfreundlich. Der maßgebliche Paragraph 553 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt den Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung. Demnach muss der Eigentümer die Zustimmung erteilen, wenn nach dem Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse auf der Seite des Mieters entsteht. Ein geplanter Auslandsaufenthalt für ein Studium oder den Beruf gilt in der juristischen Praxis als ein solches anerkanntes Interesse….


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