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Pfändung des Mehrerlöses bei einer Zwangsversteigerung: Wer erhält das Geld?

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Das Haus ist versteigert, ein hoher Überschuss bleibt – doch das Finanzamt pfändet wegen privater Steuerschulden eines Partners die gesamte Summe. Darf der Fiskus das Geld beider Eigentümer kassieren, obwohl nur einer beim Staat in der Kreide steht? Eine Klausel im Bankvertrag entscheidet über das Schicksal des Vermögens.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 U 48/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Köln
  • Verfahren: Berufung zur Rückforderung einer Pfändung aus einer Zwangsversteigerung
  • Rechtsbereiche: Insolvenzrecht, Vollstreckungsrecht
  • Relevant für: Insolvenzverwalter, Finanzämter, Miteigentümer von Immobilien

Das Finanzamt darf Versteigerungserlöse pfänden, sofern der Schuldner zumindest Mitinhaber der Forderung ist.
  • Das Finanzamt erwirbt ein gültiges Pfandrecht durch die Zustellung der Pfändungsverfügung.
  • Der Anspruch auf den Erlös entsteht direkt aus dem Vertrag zur Kreditsicherung.
  • Gemeinsame Darlehensnehmer können die gesamte Auszahlung von der Bank an sich fordern.
  • Deshalb darf das Finanzamt die gesamte Summe zur Tilgung der Steuerschulden einziehen.
  • Der Insolvenzverwalter kann die rechtmäßige Zahlung im Nachhinein nicht mehr zurückfordern.

Wer pfändet den Mehrerlös bei einer Zwangsversteigerung?

Wenn eine Immobilie unter den Hammer kommt und der Verkaufspreis die noch offenen Schulden bei der finanzierenden Bank übersteigt, bleibt am Ende ein satter Gewinn übrig. Doch was passiert mit diesem Überschuss, wenn der ehemalige Eigentümer tief in den roten Zahlen steckt und das Finanzamt bereits die Hand aufhält? Genau dieses Szenario bildete den Kern eines intensiven Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht Köln.

Im Zentrum des Falles stand ein verheiratetes Paar. Der Ehemann und seine Frau waren ursprünglich jeweils zur Hälfte Eigentümer eines Grundstücks. Zur Finanzierung hatten sie eine Grundschuld in Höhe von 200.000 Euro zuzüglich Zinsen zugunsten ihrer damaligen Hausbank eintragen lassen. Die finanzielle Schieflage des Mannes rief jedoch frühzeitig die Steuerbehörden auf den Plan. Bereits im Februar 2017 erließ das zuständige Finanzamt Bergisch Gladbach eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen offener Abgaben in Höhe von anfänglich gut 40.000 Euro. Diese Verfügung wurde der Bank als sogenannter Drittschuldnerin zugestellt. Wenige Monate später beschränkte die Behörde ihre Forderung auf exakt 37.186,20 Euro.

Die wirtschaftliche Abwärtsspirale des Ehemannes drehte sich derweil weiter. Anfang Januar 2018 eröffnete das Amtsgericht Köln ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen und bestellte einen erfahrenen Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter. Die Bank fackelte angesichts der Situation nicht lange und betrieb die Zwangsverwertung der belasteten Immobilie. Im Oktober 2022 fiel der Hammer beim Amtsgericht Bergisch Gladbach bei einem Gebot von 240.000 Euro. Nach dem Abzug aller vorrangigen Kosten und der Befriedigung der Bank blieb ein Überschuss von über 40.000 Euro. Die Bank erinnerte sich an die Jahre zuvor zugestellte Pfändung und überwies im Januar 2023 den geforderten Betrag von 37.186,70 Euro direkt an das Finanzamt.

Der eingesetzte Insolvenzverwalter sah darin einen massiven Fehler….


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