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Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Abrissarbeiten: Wer zahlt für Schäden?

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Risse im Mauerwerk, der Bagger im Wohnzimmer, die Mieteinnahmen weg: Während der Abrissarbeiten nebenan verwandelt sich das eigene Renditeobjekt in eine unbewohnbare Ruine. Doch wer haftet für die Trümmer, wenn der Bauherr nicht selbst am Steuer saß und dem Opfer der klare Beweis für sein Eigentum fehlt?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 31 O 16433/22

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht München
  • Datum: 28.07.2025
  • Aktenzeichen: 31 O 16433/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Schadensersatz
  • Relevant für: Grundstückseigentümer, Bauherren, Nachbarn bei Bauprojekten

Grundstückseigentümer zahlen für Gebäudeschäden beim Nachbarn, wenn ihre Bauarbeiten das angrenzende Grundstück unzumutbar beeinträchtigen.
  • Der Eigentümer haftet ohne eigenes Verschulden für die Folgen der gefährlichen Abrissarbeiten.
  • Geschädigte erhalten Geld, auch wenn sie nur Besitzer und nicht Eigentümer der Gebäude sind.
  • Die Haftung greift auch, wenn eine beauftragte Firma den konkreten Schaden beim Abriss verursacht.
  • Der Ausgleich deckt sowohl die Reparaturkosten als auch Mietausfälle durch die entstandenen Schäden ab.

Wer haftet für Schäden durch den Abriss am Nachbarhaus?

Ein Bagger reißt ein altes Gebäude ab. Plötzlich kracht ein massives Teil der Baumaschine gegen die Grenzmauer und beschädigt einen überdachten Freisitz auf dem angrenzenden Grundstück schwer. Es besteht akute Einsturzgefahr. Die betroffenen Mieter mindern sofort ihre monatliche Mietzahlung. Doch der Eigentümer des Abrissgrundstücks weigert sich vehement, den finanziellen Schaden zu übernehmen. Er verweist auf das von ihm beauftragte Bauunternehmen und bezweifelt zudem, dass die Nachbarin überhaupt die rechtmäßige Eigentümerin der zerstörten Grenzmauer ist.

Mit diesem brisanten Sachverhalt musste sich das Oberlandesgericht München in einem Berufungsverfahren befassen (Urteil vom 28.07.2025, Aktenzeichen 31 O 16433/22). Zuvor hatte bereits das Landgericht München I in der ersten Instanz am 02.07.2024 (Aktenzeichen 31 O 16433/22) weitgehend zugunsten der geschädigten Frau entschieden. Die Richter mussten in dem Verfahren grundlegend klären, ob ein Bauherr für die Fehler seiner Handwerker einstehen muss und welche Rechte einer bloßen Besitzerin der beschädigten Flächen zustehen.

Wann gilt der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch?

Das deutsche Nachbarrecht ist ein ständiger Quell für komplexe juristische Auseinandersetzungen. Im Zentrum dieses Streits stand ein rechtliches Konzept, das Juristen aus dem Paragrafen 906 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in einer sogenannten analogen Anwendung ableiten: der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch bei Abrissarbeiten.

Normalerweise müssen Grundstückseigentümer wesentliche Beeinträchtigungen nicht einfach hinnehmen und können diese über Unterlassungsansprüche rechtzeitig abwehren. Oft passieren Unfälle bei den Bauarbeiten jedoch so unerwartet und schnell, dass eine vorherige Abwehr völlig unmöglich ist. Für exakt diese Situationen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung den verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch entwickelt….


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