Klick auf den Kündigungsbutton – doch plötzlich erscheint die Passwortabfrage. Trotz gesetzlicher Vorgaben fordert der Anbieter diesen Login, bevor der Vertrag nach 24 Monaten Laufzeit endet. Ob diese Hürde die gesetzlich geforderte Unmittelbarkeit verletzt oder als Identitätsnachweis zulässig bleibt, beschäftigt nun das Kammergericht Berlin.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]5 UKl 10/25[/sc]
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Kammergericht Berlin
Datum: 18.11.2025
Aktenzeichen: 5 UKl 10/25
Verfahren: Unterlassungsklage
Rechtsbereiche: Verbraucherschutz
Relevant für: Webseiten-Betreiber, Online-Dienste, Verbraucher
Unternehmen müssen Kündigungen ohne vorherigen Login ermöglichen, sobald Nutzer den Kündigungs-Button anklicken.
Ein Login-Zwang verhindert den direkten Zugang zur gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsseite.
Die Kündigungs-Schaltfläche muss Nutzer ohne Zwischenschritte sofort zur Bestätigung führen.
Zur Identifizierung genügen einfache Daten wie Name oder eine Vertragsnummer.
Sicherheitsregeln erlauben keine Hürden, die eine Kündigung für Kunden unnötig erschweren.
Wie funktioniert der Kündigungsbutton ohne einen Login-Zwang?
Ein Login-Zwang nach dem Klick auf den Kündigungsbutton ist laut Kammergericht Berlin eine unzulässige Hürde für Verbraucher. Symbolfoto: KIWer im Internet einen Vertrag abschließt, soll diesen auf demselben Weg auch unkompliziert wieder beenden können. Dieses Prinzip hat der Gesetzgeber eingeführt, um Verbraucher vor Endlos-Abonnements und versteckten Kündigungshürden zu schützen. Doch in der Praxis suchen Unternehmen immer wieder nach Wegen, den Ausstie[…]