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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen: Wann der Jobverlust droht

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de
Jahrelang Präzision am Stahl, doch plötzlich bleibt die Maschine leer. Dutzende Kurzerkrankungen und eine schwere Operation werfen kurz vor der Rente eine existenzielle Frage für den Thüringer Metallbauer auf. Dürfen wirtschaftliche Verluste und die Belastung der Kollegen das Ende der Karriere kurz vor dem Ziel erzwingen?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 Sa 150/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Thüringer Landesarbeitsgericht
  • Datum: 19.11.2025
  • Aktenzeichen: 5 Sa 150/25
  • Verfahren: Kündigungsschutzklage
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer mit häufigen Kurzerkrankungen

Arbeitgeber darf Mitarbeiter wegen Krankheit kündigen, wenn ständige kurze Fehlzeiten den Betrieb massiv stören.
  • Ständige kurze Krankheitsphasen über Jahre rechtfertigen eine schlechte Prognose für die Zukunft.
  • Hohe Fehlzeiten belasten die Kollegen durch viele Überstunden und ständige Schichtänderungen zu stark.
  • Der Betrieb verliert durch die Ausfälle seine Liefertreue und verärgert dadurch wichtige Kunden.
  • Eine einmalige Operation heilt die negative Prognose nicht, wenn danach neue Krankheiten folgen.
  • Der Chef muss keine unpassenden Ersatzarbeitsplätze schaffen, wenn der Mitarbeiter dort fachlich scheitert.

Wann ist eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen zulässig?

Ein 62-jähriger CNC-Fräser war über Jahre hinweg immer wieder für wenige Tage krank. Kurz vor dem Eintritt in das Rentenalter zog der Arbeitgeber die Reißleine und entließ den Mann. Der Fall landete schließlich vor dem Thüringer Landesarbeitsgericht (Urteil vom 19.11.2025, Az. 5 Sa 150/25), wo die Richter eine weitreichende Entscheidung über die Grenzen des Kündigungsschutzes bei massiven krankheitsbedingten Fehlzeiten fällten.

Der betroffene Mitarbeiter arbeitete seit dem Dezember 2016 zunächst als Leiharbeiter und ab dem April 2017 als festangestellter Mitarbeiter in der CNC-Bearbeitung bei einem Metallbauunternehmen. Der ledige Mann ohne Unterhaltspflichten verdiente bei einer 39-Stunden-Woche zuletzt 2.500 Euro brutto im Monat. Das Unternehmen, das CNC-gefräste Metallbauteile fertigt und regelmäßig mehr als zehn Vollzeitkräfte beschäftigt, sah sich in den vergangenen Jahren mit einer enormen Ausfallquote des Fräsers konfrontiert.

Die Fehlzeiten summierten sich drastisch. Im Jahr 2021 fehlte der Angestellte an 37 Arbeitstagen. Im Jahr 2022 waren es 33 Arbeitstage. Im Jahr 2023 eskalierte die Situation mit insgesamt 75 Krankheitstagen. Bis zum Juni des Jahres 2024 kamen noch einmal 24 weitere Fehltage hinzu. Das Unternehmen versuchte zunächst, mit der Situation umzugehen. Im Dezember 2023 begutachtete der Betriebsarzt den Arbeitsplatz und stufte ihn als für eine mittelschwere Tätigkeit geeignet ein. Kurz darauf, am 18.12.2023, führte die Geschäftsführung ein Krankenrückkehrgespräch mit dem Mitarbeiter.

Trotz dieser Maßnahmen rissen die Krankmeldungen im Februar, April und Juni des Jahres 2024 nicht ab. Da das Unternehmen gleichzeitig mit massiven wirtschaftlichen Einbrüchen und einer hochproblematischen Auftragssituation zu kämpfen hatte, berief die Geschäftsführung am 07.06.2024 eine Dringlichkeitssitzung ein….


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