Zum vorliegenden Urteilstext springen: 452 C 5755/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Amtsgericht München
- Datum: 05.12.2025
- Aktenzeichen: 452 C 5755/25
- Verfahren: Räumungsklage
- Rechtsbereiche: Kleingartenrecht
- Relevant für: Kleingärtner, Gartenvereine, Verpächter
Verpächter dürfen Kleingärtnern nicht ohne Beweise für eine echte Gefahr oder vorherige Abmahnung kündigen.
- Ein Kleingärtner warf eine unbekannte Substanz auf das Gemüsebeet eines Nachbarn.
- Der Verpächter bewies nicht, dass das Pulver giftig oder für Menschen gefährlich war.
- Ein bloßer Verdacht ohne echte Beweise für Fehlverhalten beendet kein Pachtverhältnis.
- Bevor Verpächter ordentlich kündigen, müssen sie die Pächter zuerst förmlich abmahnen.
- Wer schon zwanzig Jahre pachtet, genießt einen besonderen Schutz vor einem Rauswurf.
Wie läuft die Kündigung eines Kleingartenpachtvertrags ab?
Ein idyllischer Schrebergarten in München wurde zum Schauplatz eines erbitterten Nachbarschaftsstreits. Das Pächter-Ehepaar bewirtschaftete die Parzelle mit der Nummer 079 bereits seit dem Jahresbeginn 2002. Am 13. November 2024 zeichnete eine Wildtierkamera des direkten Gartennachbarn einen ungewöhnlichen Vorgang auf. Gegen Mittag betrat der beschuldigte Gärtner eine Plattenreihe an der Grundstücksgrenze und verteilte eine unbekannte weiße Substanz in Richtung der benachbarten Parzelle.
Zehn Tage später wertete der Gartennachbar die Aufnahmen aus. Die Bilder versetzten ihn in Alarmbereitschaft. Er befürchtete, dass seine Gemüsebeete mit Gift kontaminiert worden seien und fühlte sich beim Verzehr seiner Ernte nicht mehr sicher. Umgehend erstattete der Mann bei der örtlichen Polizei eine Strafanzeige wegen eines Hausfriedensbruchs und der mutmaßlichen Einbringung einer schädlichen Substanz.
Der Dachverband der Münchner Kleingartenvereine griff als offizieller Verpächter hart durch. Mit einem Schreiben vom 13. Dezember 2024 sprach die Organisation eine fristlose außerordentliche Kündigung des Pachtvertrags aus. Hilfsweise erklärte der Verband eine ordentliche Kündigung zum 30. November 2025 und forderte die vollständige Räumung des Grundstücks. Der betroffene Pächter weigerte sich, seinen Garten aufzugeben. Der Konflikt landete schließlich vor dem Amtsgericht München, das am 5. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen 452 C 5755/25 ein weitreichendes Urteil fällte.
Wann greift die fristlose Kündigung im Kleingartenrecht?
Das Pachtrecht für Schrebergärten ist in Deutschland streng reguliert. Das Bundeskleingartengesetz schützt Gartenbesitzer vor willkürlichen Rauswürfen. Nach dem Paragrafen 8 Nummer 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) kann ein Verpächter einen Vertrag nur dann fristlos beenden, wenn eine besonders gravierende Verfehlung vorliegt….