Zum vorliegenden Urteilstext springen: 172 C 17045/22
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Amtsgericht München
- Datum: 18.03.2025
- Aktenzeichen: 172 C 17045/22
- Verfahren: Streit um ein Hausverbot
- Rechtsbereiche: Hausrecht, Zivilrecht
- Relevant für: Hotelbetreiber, Gastronomen, Hotelgäste
Ein Hotel darf Gästen den Zutritt dauerhaft verbieten, wenn diese ihre Rechnungen nicht vollständig bezahlen.
- Ein Hotelbesuch ist für das soziale Leben eines Bürgers meistens nicht zwingend erforderlich.
- Private Hotelbetreiber entscheiden meist frei darüber, welche Personen sie in ihre Räume lassen.
- Der Hotelier darf Zimmer kündigen und Hausverbote erteilen, wenn der Gast nicht zahlt.
- Das Verbot umfasst das gesamte Hotelareal inklusive aller Restaurants und Bars.
- Gerichte klären keine abgelaufenen Hausverbote, wenn der Kläger nur seinen Ruf schützen will.
Wann darf ein Hotel ein Hausverbot erteilen?
Ein Aufenthalt in einem gehobenen Münchner Hotel endete für eine Wirtschaftsanwältin nicht mit der erhofften Erholung, sondern in einem langwierigen juristischen Konflikt. Die Juristin war in der Vergangenheit ein gern gesehener Stammgast und verbrachte bereits im Juli 2020 sowie im Juli 2021 mehrere Tage in dem Haus. Bei einem erneuten Besuch im August 2021 kippte die Stimmung jedoch drastisch. Die Frau reklamierte eine defekte Klimaanlage in ihrem Zimmer und behauptete zudem, in dem hoteleigenen Restaurant eine Ratte gesehen zu haben. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, drohte sie damit, ein Foto des angeblichen Nagers an die Presse weiterzugeben.
Die Unterkunft reagierte zunächst beschwichtigend. Die Rechnung für den Aufenthalt im August 2021 belief sich ursprünglich auf 1.700 Euro. Aus Kulanz zog das Unternehmen 328 Euro in Form von Dinner-Gutscheinen ab, sodass ein Restbetrag von 1.372 Euro offenblieb, was einem reinen Übernachtungspreis von 82 Euro entsprach. Die Anwältin weigerte sich jedoch, diese Summe zu begleichen. Stattdessen verlangte sie ein persönliches Gespräch mit der Geschäftsführung und machte die Zahlung von diesem Termin abhängig. Der Betreiber lehnte weitere Diskussionen aus Zeitgründen ab, womit die Rechnung unbezahlt blieb.
Viele Mandanten glauben, bei Reisemängeln (wie einer defekten Klimaanlage) dürften sie die gesamte Zahlung verweigern. Das ist juristisch fast immer ein Eigentor. Ein Mangel rechtfertigt meist nur eine anteilige Minderung (z. B. 10 bis 20 Prozent)….
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