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Aneignungsrecht an herrenlosen Grundstücken: Warum der Staat Vorrang hat

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Ein herrenloses Waldstück, tief im Osten Sachsen-Anhalts ohne jeden Eigentümer – ein privater Interessent möchte die Fläche beim Grundbuchamt für sich beanspruchen. Doch behält der Fiskus sein exklusives Aneignungsrecht auch dann, wenn der Grundbesitz niemals formell durch eine Erklärung des Vorbesitzers aufgegeben wurde?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 Wx 62/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt
  • Datum: 29.01.2025
  • Aktenzeichen: 12 Wx 62/24
  • Verfahren: Beschwerde gegen verweigerten Grundbucheintrag
  • Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Grundstücksrecht
  • Relevant für: Grundstückskäufer, Notare, staatliche Liegenschaftsverwaltungen


Privatpersonen tragen herrenlose Grundstücke nur ein, wenn das Bundesland offiziell auf sein Vorrangrecht verzichtet.
  • Das Bundesland darf sich jedes herrenlose Grundstück vor allen anderen Personen aneignen.
  • Es ist egal, warum das Grundstück keinen rechtlichen Eigentümer mehr hat.
  • Das Grundbuchamt fordert ein offizielles Dokument über den Verzicht des Staates.
  • Das Amt trägt niemanden ohne dieses Dokument als neuen Eigentümer ein.

Wie funktioniert das Aneignungsrecht an herrenlosen Grundstücken?

Ein Waldstück ohne Eigentümer wirkt auf den ersten Blick wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Doch auch in der modernen Immobilienwelt gibt es Flächen, die im amtlichen Register schlichtweg als herrenlos geführt werden. Ein Immobilieninteressent aus Sachsen-Anhalt entdeckte genau so ein Flurstück und wollte die verwaiste Fläche offiziell übernehmen. Er ging zu einem Notar, verfasste eine entsprechende Erklärung und reichte diese bei der zuständigen Behörde ein. Sein Plan war es, sich das Land unkompliziert anzueignen und sich als rechtmäßigen Besitzer eintragen zu lassen.

Das zuständige Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt musste sich in einem aktuellen Fall mit der Frage beschäftigen, wem ein solches Stück Land eigentlich zusteht (Beschluss vom 29.01.2025, Aktenzeichen 12 Wx 62/24). Der juristische Streit entzündete sich an einem alten Liegenschaftsbuch aus der Gemarkung J., in dem ein bestimmtes Flurstück über Jahrzehnte ohne ein reguläres Grundbuchblatt existierte. Nachdem die Behörden im Jahr 2020 trotz intensiver Recherchen keinen Besitzer ausfindig machen konnten, legten sie von Amts wegen ein neues Blatt an. In der ersten Abteilung vermerkten die Beamten offiziell den Status der Herrenlosigkeit.

Der Antragsteller sah in diesem Eintragungstext eine historische Chance. Er gab Ende des Jahres 2023 eine notariell beglaubigte Aneignungserklärung ab und forderte das Amt auf, ihn als neuen rechtmäßigen Eigentümer zu vermerken. Die Beamten weigerten sich jedoch und pochten auf ein Vorrecht des Staates. Ohne eine offizielle Freigabe durch das Land Sachsen-Anhalt, so die Behörde, dürfe niemand einfach ein Stück Natur für sich beanspruchen.

Wie regelt das Gesetz den Eigentumserwerb an einem herrenlosen Grundstück?

Um den Streitfall zu verstehen, muss man einen Blick in die Mechanismen des Zivilrechts werfen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in dem Paragrafen 928 BGB eine klare Rangfolge vor. Wenn ein Mensch sein Grundstück aufgibt, spricht die Rechtswissenschaft von einer Dereliktion….


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