Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 ORbs 4 SsBs 115/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
- Datum: 15.10.2025
- Aktenzeichen: 3 ORbs 4 SsBs 115/25
- Verfahren: Rechtsbeschwerde
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
- Relevant für: Autofahrer, Richter, Staatsanwaltschaften
Gerichte dürfen Fahrverbote bei Abstandsverstößen nur nach einer strengen Prüfung tatsächlicher Ausnahmegründe streichen.
- Bloße Unaufmerksamkeit rechtfertigt kein Absehen vom Regelfahrverbot bei einer langen Messstrecke.
- Das Gericht muss die Aussagen des Fahrers kritisch prüfen und im Urteil belegen.
- Ein bisher sauberes Punktekonto allein reicht nicht für den Wegfall des Fahrverbots aus.
- Die Abwesenheit der Staatsanwaltschaft entlastet das Gericht nicht von seiner Begründungspflicht.
- Eine höhere Geldstrafe ersetzt das Fahrverbot nur bei einer umfassenden Abwägung aller Umstände.
Wann führt ein geringer Abstand unweigerlich zum Fahrverbot?
Ein zu geringer Abstand auf der Autobahn führt schnell zum zeitweisen Verlust des Führerscheins. Doch was passiert, wenn ein Amtsrichter diese Sperre streicht und stattdessen eine höhere Geldstrafe verhängt? Mit genau dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Koblenz am 15. Oktober 2025 befassen (Az. 3 ORbs 4 SsBs 115/25). Ein Mann war bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h mit deutlich zu wenig Sicherheitsabstand auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren. Eigentlich sah der Bußgeldbescheid neben einer Geldstrafe von 160 Euro auch den Entzug der Fahrerlaubnis für einen Monat vor. Doch das zuständige Amtsgericht Mayen zeigte sich nachsichtig. Der Richter strich das Fahrverbot und erhöhte im Gegenzug die zu zahlende Summe auf 500 Euro. Gegen diese Milde wehrte sich die Staatsanwaltschaft vehement und zog vor die nächste Instanz.
Wie ist das Absehen von einem Regelfahrverbot geregelt?
Wann greift der Staat hart durch? Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) sieht für bestimmte gravierende Verstöße im Straßenverkehr standardisierte Strafen vor. Gemäß § 4 BKatV ordnen die Behörden bei einem massiven Abstandsverstoß in der Regel den zeitweisen Verlust des Führerscheins an. Ein Abweichen von dieser strengen Vorgabe ist juristisch nur in absoluten Ausnahmefällen vorgesehen.
Zudem müssen Gerichte ihre Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren. Die Strafprozessordnung verlangt in § 267 StPO in Verbindung mit § 71 OWiG, dass ein Gerichtsurteil stets klare Feststellungen zu der Tat und zu den Überlegungen des Richters enthält. Nur durch die strenge Einhaltung dieser Anforderungen an die Urteilsgründe kann das übergeordnete Gericht prüfen, ob das Recht korrekt angewandt wurde. Wenn ein Amtsrichter einen Beschuldigten schont, muss er die Gründe für diese Ausnahme zwingend und detailliert darlegen.
Warum stritten der Autofahrer und die Staatsanwaltschaft?…