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Impfschaden nach der COVID-19-Impfung: Wann Betroffene Entschädigung erhalten

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Ein kurzer Piks, zwei Jahre später nur noch chronische Erschöpfung. Wenn der Alltag plötzlich unmöglich wird, rückt die staatliche Entschädigung für rätselhafte Leiden in den Fokus. Doch wie beweist man eine gesundheitliche Schädigung, für die es im Blutbild keine Spuren und in der Wissenschaft kein gesichertes Risikosignal gibt?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: L 6 VJ 2509/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
  • Datum: 22.01.2026
  • Aktenzeichen: L 6 VJ 2509/25
  • Verfahren: Berufung zur Entschädigung bei Impfschaden
  • Rechtsbereiche: Infektionsschutzrecht, Versorgungsrecht
  • Relevant für: Geimpfte mit Beschwerden, Behörden, Sozialgerichte

Eine Frau erhält keine Entschädigung, weil sie keine krankhaften Befunde nach ihrer Corona-Impfung beweisen kann.
  • Ärzte fanden bei zahlreichen Untersuchungen keine körperlichen Ursachen für die Beschwerden der Klägerin.
  • Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Spritze und Symptomen allein beweist keinen rechtlichen Impfschaden.
  • Offizielle Berichte sehen derzeit keinen wissenschaftlichen Beweis für ein chronisches Erschöpfungssyndrom durch Impfungen.
  • Die Klägerin trägt die Kosten für das Verfahren und erhält keine lebenslange Rente.
  • Einzelne private Gutachten ersetzen keine fehlenden objektiven Beweise für eine dauerhafte Schädigung.

Wann zahlt der Staat bei einem Impfschaden nach der Corona-Impfung?

Eine 44-jährige Mutter von sechs Kindern ließ sich am 6. Juni 2021 mit dem Vakzin Comirnaty gegen das Coronavirus impfen. Die Frau, die seit dem Jahr 2021 nicht mehr berufstätig war, erlebte nach eigenen Angaben bereits am darauffolgenden Tag massive gesundheitliche Einbrüche. Sie klagte über starke Schweißausbrüche, ein unkontrollierbares Herzrasen, eine ausgeprägte Schwäche im rechten Arm sowie ausladende Bewegungen. Diese akuten Beschwerden veranlassten sie dazu, umgehend die Notfallambulanz einer regionalen Klinik aufzusuchen.

Dieser erste Krankenhausbesuch markierte den Beginn einer jahrelangen Odyssee durch das Gesundheitssystem. Die Betroffene stellte sich in der Folgezeit unzählige Male in verschiedenen Notaufnahmen und Spezialambulanzen vor, darunter in einem Universitätsklinikum sowie bei diversen niedergelassenen Kardiologen und Neurologen. Trotz unzähliger Tests fühlte sich die Patientin von der medizinischen Regelversorgung nicht ausreichend ernst genommen. Sie beklagte eine anhaltende und lähmende Erschöpfung, starke Schmerzen in den Nervenbahnen, massive Magen-Darm-Probleme sowie einen sogenannten Brainfog, der ihre geistige Leistungsfähigkeit einschränkte.

Aufgrund dieser massiven Einschränkungen beantragte die erkrankte Frau beim zuständigen Landratsamt eine offizielle staatliche Beschädigtenversorgung in Form einer monatlichen Rente. Als die Behörde diesen Antrag im Januar 2023 ablehnte, entbrannte ein erbitterter Rechtsstreit. Nachdem bereits das Sozialgericht Mannheim die Klage abgewiesen hatte, landete der Fall schließlich vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg. Die Richter mussten in ihrem Urteil vom 22.01.2026 (Az….


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