Viele Arbeitgeber und Mitarbeiter unterschätzen die erheblichen Deckungslücken bei der Haftung (Haftungsregime, also die Gesamtheit der gesetzlichen Haftungsregeln) bei einer Auslandsdienstreise, da der gesetzliche Basisschutz oft an der Landesgrenze endet. Erfahren Sie, welche finanziellen Haftungsrisiken zwischen Dienst und Freizeit bestehen und wie Unternehmen ihre finanziellen Risiken im medizinischen Ernstfall rechtssicher minimieren.
Was sind die wichtigsten Haftungsrisiken bei Auslandsdienstreisen?
- Ein medizinischer Rücktransport aus dem außereuropäischen Ausland kann 350.000 € kosten – gesetzliche Krankenkassen übernehmen diesen nicht.
- Bei unterlassener Vorsorge für einen Krankenrücktransport haftet der Arbeitgeber gemäß § 618 BGB (Verletzung von Schutzpflichten) persönlich und unbegrenzt mit dem Firmenvermögen.
- Der gesetzliche Unfallschutz durch Berufsgenossenschaften entfällt bei eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten wie Schlafen, Duschen oder privater Nahrungsaufnahme im Hotel.
- Reisezeiten bei Entsendungen ins Ausland muss der Arbeitgeber laut Bundesarbeitsgericht grundsätzlich als vergütungspflichtige Arbeit anerkennen (sofern keine abweichende Vergütungsregelung vereinbart wurde).
- Die European Health Insurance Card (EHIC) weist außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz eine vollständige Deckungslücke auf.
- Bei Unfällen mit dem Mietwagen im Ausland greift das Haftungsprivileg bei mittlerer Fahrlässigkeit zur Schadenteilung zwischen Firma und Angestellten.
- Das Fehlen einer A1-Bescheinigung führt bei Kontrollen im Ausland zu hohen Bußgeldern (bis zu 10.000 €) und unmittelbaren Arbeitsuntersagungen.
- Verstöße gegen den Datenschutz (DSGVO) bei der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten im Notfall begründen hohe Schmerzensgeldansprüche.
Warum endet der gesetzliche Versicherungsschutz oft im Ausland?
Ein Mitarbeiter bricht während einer Dienstreise in Australien zusammen. Die Diagnose ist ernst, eine Behandlung vor Ort schwierig. Die Ärzte raten dringend zu einem Rücktransport nach Deutschland. Ein solcher Intensivtransport vom anderen Ende der Welt kostet schnell bis zu 350.000 Euro. Viele Geschäftsführer und Personalverantwortliche wiegen sich in diesem Moment in falscher Sicherheit: „Der Mann ist ja beruflich unterwegs, das zahlt die Berufsgenossenschaft oder die Krankenkasse.“
Dieser Irrtum kann die wirtschaftliche Existenz eines mittelständischen Unternehmens gefährden. Denn die gesetzliche Absicherung endet oft an der Landesgrenze. Wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter unzureichend versichert ins Ausland schickt, haftet er unter Umständen persönlich und unbegrenzt mit seinem Firmenvermögen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (eine vertragliche Nebenpflicht) nach § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
„Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet“ (§ 618 Abs. 1 BGB)
Ihr Unternehmen muss Ihre Dienstreise daher so organisieren, dass es Ihr Leben und Ihre Gesundheit schützt….