Als Besitzer eines fabrikneuen Fahrzeugs wissen Sie vielleicht nicht, dass Ihnen bei der Neuwagenabrechnung nach einem Unfall unter bestimmten Bedingungen der volle Kaufpreis zusteht (Neupreisentschädigung). Wir zeigen Ihnen, welche strengen Hürden Sie für diesen Anspruch meistern müssen und warum herkömmliche Abrechnungswege für Sie oft zur teuren Falle werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine Abrechnung auf Neuwagenbasis erfordert in der Regel, dass das Fahrzeug höchstens etwa einen Monat zugelassen ist und die Laufleistung grundsätzlich nicht mehr als 1.000 Kilometer beträgt; in Ausnahmefällen kann auch bei etwas höherer Fahrleistung noch eine Abrechnung auf Neuwagenbasis in Betracht kommen.
- Der Anspruch setzt eine erhebliche Beschädigung der Fahrzeugsubstanz voraus; wenn sich der Unfallschaden durch Austausch lediglich verschraubter Anbauteile (z. B. Stoßstangen, Türen, Scheiben) samt Nachlackierung spurlos beseitigen lässt, besteht in der Regel kein Anspruch auf Neuwagenabrechnung.
- Die volle Kaufpreiserstattung auf Neuwagenbasis erhalten Sie nur, wenn Sie tatsächlich ein fabrikneues Ersatzfahrzeug anschaffen (Ersatzbeschaffung); eine reine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ohne tatsächliche Ersatzbeschaffung reicht hierfür nicht aus.
- Vom Erstattungsbetrag werden regelmäßig der Restwert des Unfallwagens sowie eine Nutzungsentschädigung (Vorteilsausgleich für die bereits gefahrenen Kilometer) abgezogen, die üblicherweise nach einer linearen Berechnungsmethode ermittelt wird.
- Den Ersatzkauf sollten Sie zügig nach dem Unfall vornehmen und der Versicherung durch eine verbindliche Bestellung nachweisen; in der Praxis wird häufig ein Zeitraum von bis zu etwa sechs Monaten zugrunde gelegt, es kommt jedoch stets auf die Umstände des Einzelfalls an.
- Bei Tageszulassungen oder Vorführwagen ist der Neuwagenstatus häufig kritisch, weil das Fahrzeug bereits zu Demonstrationszwecken genutzt wurde oder die Garantiezeit bereits läuft; ob trotzdem eine Abrechnung auf Neuwagenbasis möglich ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
- Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Kosten für einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sowie für ein Sachverständigengutachten grundsätzlich übernehmen.
Was bedeutet die Abrechnung auf Neuwagenbasis nach einem Unfall?
Ein fabrikneues Fahrzeug besitzt für den Eigentümer einen besonderen Wert, der über den reinen Nutzwert hinausgeht. Bei einem unverschuldeten Unfall kurz nach der Auslieferung stellt sich die Frage, ob eine fachgerechte Reparatur ausreicht, um den ursprünglichen Zustand vollständig wiederherzustellen. Trotz technischer Instandsetzung verbleibt bei Unfallwagen oft eine merkantile Wertminderung.
„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“ (§ 249 Abs. 1 BGB)
Genau hier greift das deutsche Schadensersatzrecht mit einer Besonderheit ein. Nach § 249 Absatz 1 BGB muss der Verursacher den Zustand wiederherstellen, als wäre der Unfall nie passiert. Juristen nennen das „Naturalrestitution“ (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands)….