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Erwerbsminderungsrente: Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

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Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten kann, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Doch die Hürden sind hoch, und nahezu jeder zweite Antrag scheitert. Umso wichtiger ist es, die medizinischen und versicherungsrechtlichen Anforderungen vorab zu kennen. Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind strenger, als viele Betroffene erwarten. Nach Angaben des Sozialverbands VdK lag die Ablehnungsquote im Jahr 2023 bei 44 Prozent. Gleichzeitig müssen laut Bundesregierung jedes Jahr rund 170.000 Menschen ihren Beruf vor Erreichen des Rentenalters aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Wer diese Kriterien vorab kennt und seinen Antrag sorgfältig vorbereitet, kann die Bewilligungschancen deutlich steigern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Volle Erwerbsminderung: Liegt vor, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Bei einem Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich erhalten Sie die halbe Rente.
  • Wartezeit: Mindestens fünf Jahre Versicherungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung sind erforderlich.
  • Pflichtbeiträge: In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.
  • Reha vor Rente: Die Rentenversicherung prüft zunächst, ob eine Rehabilitation Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann.
  • Arbeitsmarktrente: Auch bei teilweiser Erwerbsminderung ist die volle Rente möglich, wenn kein Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann.
  • Befristung: EM-Renten werden in der Regel für maximal drei Jahre bewilligt und müssen bei fortbestehender Erwerbsminderung verlängert werden.
  • Anwaltliche Prüfung: Bei 44 % Ablehnungsquote lohnt sich eine frühzeitige Beratung, um Fehler im Antrag zu vermeiden und Fristen zu wahren.
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen, um eine erste Einschätzung vom Fachanwalt zu erhalten.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Die gesetzliche Grundlage bildet § 43 SGB VI. Danach unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Stufen: Die volle Erwerbsminderungsrente steht Versicherten zu, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Wer noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich leistungsfähig ist, erhält die teilweise Erwerbsminderungsrente, die exakt der Hälfte der Vollrente entspricht. Einen Berufsschutz gibt es für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, seit der Reform im Jahr 2001 nicht mehr. Die Rentenversicherung prüft ausschließlich, ob Sie irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben könnten, unabhängig von Ihrer bisherigen Qualifikation oder Ihrem sozialen Status. Erwerbsminderungsrenten werden seit 2001 grundsätzlich befristet bewilligt, in der Regel für einen Zeitraum von längstens drei Jahren. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sich der Gesundheitszustand nicht gebessert hat. Nur wenn eine Besserung dauerhaft unwahrscheinlich ist, bewilligt die Rentenversicherung die Rente unbefristet. Diese Befristung hat auch Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis, wie weiter unten erläutert.

Welche medizinischen Voraussetzungen gelten?…


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