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Wiederbeschaffungswert nach einem Autounfall: Warum das Privatgutachten zählt

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Totalschaden am Auto, das Gutachten steht – die Versicherung kürzt die Entschädigung und verweist für den Wiederbeschaffungswert auf eine anonyme Datenbank. Kann ein pauschaler Mausklick im fernen Büro wirklich ausreichen, um die detaillierte Expertise eines Fachmanns direkt am Unfallwagen beiseite zu wischen?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 14 S 64/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Lübeck
  • Datum: 02.07.2025
  • Aktenzeichen: 47 C 626/24 (Vorinstanz)
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatz
  • Relevant für: Autofahrer, Kfz-Versicherungen, Sachverständige

Gerichte dürfen den Autowert nach Unfällen anhand privater Gutachten ohne weitere Sachverständige schätzen.
  • Das Gericht nutzt private Gutachten als Basis für die Berechnung des Schadens.
  • Das Gutachten muss nachvollziehbar sein und konkrete regionale Vergleichsangebote enthalten.
  • Standardisierte Computerauswertungen ohne Bezug zum regionalen Markt reichen als Gegenbeweis nicht aus.
  • Die Gegenseite muss Fehler im Gutachten genau benennen oder eigene Sachverständige fordern.

Wie berechnet man den Fahrzeugwert nach einem Autounfall?

Wenn es auf der Straße kracht und ein Auto schwer beschädigt wird, beginnt oft ein zähes Ringen um das Geld. Ein zentraler Streitpunkt ist dabei fast immer der Wert, den das Fahrzeug Sekunden vor dem Aufprall hatte. Ein Autobesitzer ließ sein demoliertes Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachten. Dieser Experte kam nach einer gründlichen Untersuchung auf einen Wert von 9.000,00 Euro. Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite wollte diese Summe jedoch nicht akzeptieren. Sie legte eine eigene Berechnung vor, die lediglich auf einen Betrag von 7.150,00 Euro kam. Aus dieser enormen Differenz entsprang ein juristischer Konflikt, der die Gerichte über zwei Instanzen hinweg beschäftigte.

Der Streit landete zunächst vor dem Amtsgericht Ahrensburg. Dort forderte der Fahrzeugeigentümer noch eine offene Restsumme in Höhe von 925,00 Euro ein, da die Gegenseite den errechneten Wert drastisch gekürzt hatte. Das Amtsgericht gab dem Autofahrer in seinem Urteil vom 10.06.2025 (Aktenzeichen 47 C 626/24) Recht und bestimmte die vollständige Zahlungspflicht der restlichen Summe. Die unterlegene Seite wollte dieses Ergebnis nicht auf sich beruhen lassen und zog vor die Berufungskammer des Landgerichts Lübeck. Dort ging es am 02.07.2025 um die alles entscheidende Frage, auf welche Weise Gerichte den tatsächlichen Wert eines Fahrzeugs feststellen dürfen, wenn sich zwei völlig unterschiedliche Zahlen gegenüberstehen.

Wann darf ein Richter die Höhe des Schadens selbst schätzen?

Im deutschen Zivilrecht gibt es eine Vorschrift, die Richtern in festgefahrenen Situationen einen pragmatischen Ausweg bietet. Der Paragraph 287 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die sogenannte freie tatrichterliche Schätzung. Diese Norm greift immer dann, wenn unter den Streithähnen zwar feststeht, dass ein Schaden entstanden ist, die genaue Höhe aber heftig umstritten bleibt. Anstatt in jedem einzelnen Fall einen extrem teuren und zeitaufwendigen Gerichtsgutachter zu bestellen, darf der Richter den Schaden anhand der vorliegenden Beweise und Papiere selbst schätzen….


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