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Testierfähigkeit bei eigenhändigem Testament: Wer die Unfähigkeit beweisen muss

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Morphin im Blut, den Stift in der zittrigen Hand: Um 800.000 Euro bricht ein Streit aus, da eine schwerkranke Frau ihr Erbe erst unmittelbar vor dem Tod regelte. Nun muss das OLG Karlsruhe klären, ob ein krankheitsbedingtes Delir die Testierfähigkeit vernichtet oder ob eine bloße prozentuale Aufteilung bereits für ein wirksames Testament ausreicht.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 14 W 33/24 (Wx)

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
  • Datum: 09.02.2026
  • Aktenzeichen: 2 VI 228/21
  • Verfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheins
  • Rechtsbereiche: Erbrecht
  • Relevant für: Erben, Erblasser bei Testamentsgestaltung, Angehörige schwerkranker Personen

Ein Testament gilt trotz schwerer Krankheit, wenn Gutachter eine geistige Störung nicht sicher nachweisen.
  • Ein medizinisches Gutachten konnte eine geistige Verwirrung zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht belegen.
  • Eine krakelige Handschrift und kurze Sätze beweisen allein keine Unfähigkeit zur Testamentserstellung.
  • Starke Schmerzmittel führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer handschriftlichen Verfügung über das Erbe.
  • Das letzte Dokument setzt zusätzliche Personen als Miterben ein und mindert den früheren Alleinanspruch.
  • Prozentangaben im Testament bedeuten im Zweifel eine Einsetzung als Erbe statt eines Vermächtnisses.

Wann ist ein Testament bei schwerer Krankheit ungültig?

Die letzten Lebenstage einer 82-jährigen Frau aus Baden-Württemberg waren von einer schweren Krankheit gezeichnet. Die kinderlose Witwe litt an einem sogenannten multiplen Myelom, einer bösartigen Krebserkrankung des Knochenmarks. Seit einem Jahr befand sie sich in einer palliativen Behandlung und erhielt hochdosierte Opiate zur Schmerzlinderung. Nach einem operativen Eingriff wegen eines Darmverschlusses im August 2021 verschlechterte sich ihr Zustand rapide. Wenige Tage vor ihrem Tod am 7. September 2021 verfasste sie auf dem Krankenbett ein letztes, handgeschriebenes Dokument. Mit krakeliger Schrift und in kurzen Sätzen verteilte sie darin prozentuale Anteile ihres Vermögens an eine Schwester, eine Mitbewohnerin und weitere Bekannte.

Dieses Schriftstück rief einen Freund der Verstorbenen auf den Plan, der in einem früheren Testament aus dem März 2020 noch als alleiniger Erbe eingesetzt worden war. Es ging um ein beträchtliches Vermögen von rund 800.000 Euro. Der Bekannte weigerte sich, die neue Verfügung anzuerkennen. Er argumentierte, die sterbenskranke Frau sei aufgrund der starken Medikamente und ihrer Erschöpfung gar nicht mehr in der Lage gewesen, die Tragweite ihrer Entscheidung zu erfassen. Er wandte sich an das Nachlassgericht und forderte ein offizielles Dokument, das ihn als einzigen Rechtsnachfolger ausweisen sollte. Das Amtsgericht Überlingen verweigerte den begehrten Erbschein jedoch. Der Fall wanderte durch die Instanzen, bis schließlich der Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 9. Februar 2026 ein Machtwort sprechen musste (Az. 2 VI 228/21).

Welche Gesetze regeln die Testierfähigkeit im Erbrecht?

Das deutsche Erbrecht geht von einem starken Schutz des letzten Willens aus….


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