Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 ME 136/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Lüneburg
- Datum: 30.01.2026
- Aktenzeichen: 12 ME 136/25
- Verfahren: Beschwerde im Eilrechtsschutz
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht
- Relevant für: Radfahrer, E-Bike-Besitzer, Behörden bei Drogenverstößen
Eine Behörde darf das E-Bike-Fahren verbieten bei Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
- Konsum von harten Drogen wie Amphetamin schließt die Eignung zum Führen von Fahrzeugen aus.
- Das Verbot gilt auch für Fahrzeuge, für die man keinen Führerschein benötigt.
- Die gesetzliche Grundlage für das Fahrverbot ist trotz juristischer Zweifel ausreichend bestimmt.
- Ein Eilantrag gegen das Verbot scheitert ohne Angriff gegen alle Begründungen des Gerichts.
Wann droht ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge?
Ein 46-jähriger Mann war an einem Frühlingstag im April 2025 mit einem Pedelec auf öffentlichen Straßen unterwegs. Seine Fahrt fiel einer Polizeistreife auf, da er in starken Schlangenlinien fuhr. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle zeigte sich ein massives Bild der Berauschung. Medizinische Tests wiesen nicht nur einen extremen Blutalkoholwert von mindestens 2,14 Promille nach, sondern auch hohe Konzentrationen illegaler Drogen. Die Beamten stellten 60 Nanogramm THC pro Milliliter Blut sowie 11 Nanogramm Amphetamin fest.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde reagierte auf diesen Vorfall mit harter Hand. Da der Mann bereits seit dem Jahr 2018 wiederholt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen war, erließ die Behörde am 9. September 2025 einen weitreichenden Bescheid. Sie untersagte dem Mann das Führen jeglicher Fahrzeuge im Straßenverkehr. Dieses Verbot umfasste ausdrücklich auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie herkömmliche Fahrräder oder E-Scooter.
Um zu verhindern, dass der Betroffene während eines drohenden Gerichtsverfahrens weiter am Straßenverkehr teilnimmt, ordnete die Behörde die sofortige Vollziehung an. Das bedeutet, dass das Fahrverbot ohne jede Verzögerung in Kraft trat. Der Pedelec-Fahrer wollte dieses harte Durchgreifen nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Er wollte erreichen, dass er bis zu einer endgültigen Klärung zumindest wieder auf ein Fahrrad steigen darf.
Welche Rechtsgrundlage gilt bei einem Eignungsmangel?
Wenn der Staat einem Bürger verbietet, sich mit einem Fahrrad oder einem Pedelec im Verkehr zu bewegen, greift er tief in dessen persönliche Mobilität ein. Die entscheidende Vorschrift für einen solchen Eingriff findet sich in § 3 Abs. 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese Norm besagt, dass die zuständige Behörde einer Person das Führen von Fahrzeugen untersagen muss, wenn sich diese Person als ungeeignet erweist….