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Wann steht Ihnen Krankheitsunterhalt nach der Scheidung zu?

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Viele geschiedene Betroffene wissen nicht, dass der Krankheitsunterhalt nach der Scheidung die finanzielle Absicherung ermöglichen kann, wenn gesundheitliche Einschränkungen den beruflichen Wiedereinstieg unmöglich machen. Doch die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht oft nicht aus – eine zeitliche Lücke in der Unterhaltskette lässt Ihren finanziellen Anspruch oft dauerhaft entfallen (Kontinuitätsgrundsatz, also die rechtliche Pflicht einer lückenlosen Abfolge verschiedener Unterhaltsansprüche).

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Anspruch auf Krankheitsunterhalt setzt in dger Regel voraus, dass volle Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden tälich) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht – die Berufsunfähigkeit im alten Job genügt nicht.
  • Wenn Sie notwendige Therapien verweigern oder Ihre verbliebene Arbeitskraft nicht nutzen, rechnet das Gericht Ihnen ein fiktives Einkommen an – Ihr Zahlbetrag sinkt dann oft auf null Euro.
  • Die Unterhaltskette erfordert Nahtlosigkeit; bereits eine eintägige Lücke im Nachweis der Arbeitsunfähigkeit kann zum dauerhaften Anspruchsverlust führen.
  • Medizinische Atteste müssen konkrete funktionale Auswirkungen beschreiben, da eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Familiengerichtsprozess fast nie ausreicht.
  • Fehlt wegen der Kindererziehung der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (ein sogenanntes rentenrechtliches Vorsorgedefizit), gilt dies als echter ehebedingter Nachteil. Der Unterhalt muss dann oft unbefristet gezahlt werden.
  • Ab einer Ehedauer von 20 Jahren ist eine zeitliche Befristung des Unterhalts wegen der starken nachehelichen Solidarität oft ausgeschlossen oder nur eingeschränkt möglich.

Wann besteht Anspruch auf Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB?

Eine Scheidung markiert rechtlich und emotional einen radikalen Schnitt. Mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses endet nicht nur das Eheband, sondern grundsätzlich auch die wirtschaftliche Verflechtung der Partner. Der Gesetzgeber hat diesen Grundsatz der Eigenverantwortung in § 1569 BGB unmissverständlich kodifiziert: Nach der Scheidung muss jeder für sich selbst sorgen. Doch das Leben hält sich nicht immer an juristische Ideale. Was geschieht, wenn eine schwere Depression, ein Krebsleiden oder ein chronisches Rückenleiden den beruflichen Wiedereinstieg unmöglich macht?

„Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen“ (§ 1569 Satz 1 BGB)

Für viele Betroffene stellt dies eine belastende Situation dar, da sie neben gesundheitlichen Einschränkungen auch finanzielle Risiken fürchten müssen. Genau hier sieht das Gesetz eine wichtige Ausnahme von der Eigenverantwortung vor: den Krankheitsunterhalt nach der Scheidung gemäß § 1572 BGB. Dieser Anspruch ist Ausdruck der nachehelichen Solidarität, die auch über das Ende der Ehe hinauswirken kann.

„Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann“ (§ 1572 BGB)

Eine Diagnose allein begründet keinen dauerhaften Unterhaltsanspruch….


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