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Zugang eines Einwurfeinschreibens: Welche Belege für den Nachweis nötig sind

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Einschreiben verschickt, den Beleg sicher abgeheftet – bis der Empfänger im Prozess plötzlich behauptet, das Kündigungsschreiben niemals erhalten zu haben. Ob der digitale Sendebericht zum Beweis der Zustellung ausreicht oder ein spezieller Beleg des Postboten nötig ist, stellt bisherige Gewissheiten in Frage.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 U 44/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Schleswig
  • Datum: 02.02.2026
  • Aktenzeichen: 12 U 44/25
  • Verfahren: Räumungsklage
  • Rechtsbereiche: Mietrecht
  • Relevant für: Vermieter, Mieter bei Kündigungen

Vermieter beweisen den Zugang einer Kündigung per Einwurfeinschreiben nur mit einem konkreten Auslieferungsbeleg.
  • Ein bloßer Einlieferungsbeleg beweist nicht den tatsächlichen Einwurf in den Briefkasten.
  • Das Gericht verlangt zwingend die Bestätigung der Post über die erfolgreiche Auslieferung.
  • Ohne diesen Beleg scheitert der Nachweis der fristgerechten Kündigung vor Gericht.
  • Vermieter zahlen die Prozesskosten bei unzureichenden Beweisen für den Briefzugang.

Reicht ein Einlieferungsbeleg als Beweis für den Zugang einer Kündigung?

Es ist der Albtraum eines jeden Vermieters: Die Kündigung ist geschrieben, fristgerecht zur Post gebracht und als Einwurfeinschreiben versendet. Der Einlieferungsbeleg liegt vor, und im Internet zeigt der Sendungsverlauf den grünen Haken für die Zustellung an. Doch vor Gericht behauptet die Gegenseite schlicht, das Schreiben nie erhalten zu haben. Wer nun glaubt, mit dem Zettel der Postfiliale und dem Screenshot der Sendungsverfolgung auf der sicheren Seite zu sein, irrt gewaltig.

Genau dieser Irrglaube wurde einer Vermieterin vor dem Oberlandesgericht Schleswig zum Verhängnis. In einem aktuellen Urteil (Az. 12 U 44/25) stellte das Gericht klar, dass die modernen digitalen Annehmlichkeiten der Sendungsverfolgung im harten Prozessrecht an ihre Grenzen stoßen. Wer den Zugang eines wichtigen Schreibens beweisen muss, braucht mehr als nur einen Indizienbeweis. Das Gericht folgte damit einer strengen Linie, die kurz zuvor bereits vom Bundesarbeitsgericht eingeschlagen wurde, und definierte die Anforderungen an den Nachweis durch einen Auslieferungsbeleg neu.

Für die Vermieterin hatte dies teure Konsequenzen. Obwohl sie das Mietverhältnis beenden wollte und dies am Ende auch erreichte, blieb sie auf den gesamten Prozesskosten sitzen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie juristische Feinheiten zwischen „Einlieferung“ und „Auslieferung“ über den Ausgang eines Rechtsstreits entscheiden können.

Welche rechtlichen Hürden bestehen bei der Zustellung per Einschreiben?

Um die Tragweite der Entscheidung zu verstehen, muss man zunächst einen Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werfen. Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet: Sie wird erst dann wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Der „Zugang“ ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem Moment, in dem der Empfänger den Brief tatsächlich liest. Es genügt, wenn das Schreiben so in den Machtbereich des Empfängers – etwa in dessen Briefkasten – gelangt, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist….


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