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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf eine Ertragsausfallversicherung: Wenn der Standort im Vertrag fehlt

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de
Wasser flutet die Partnerklinik, die OP-Säle stehen still und die Umsätze der spezialisierten Fachärzte brechen von heute auf morgen massiv ein. Doch genügt eine bloße sozialrechtliche Praxiszugehörigkeit oder eine mündliche Maklerzusage, wenn der betroffene Standort gar nicht im Versicherungsschein aufgeführt ist?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 U 910/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: OLG Nürnberg
  • Datum: 09.02.2026
  • Aktenzeichen: 8 U 910/25
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
  • Relevant für: Ärzte, Praxisgemeinschaften, Versicherungsnehmer

Ärzte erhalten kein Geld für Wasserschäden in Räumen ohne Eintrag im Versicherungsschein.
  • Der Versicherungsschein schützt nur die dort konkret genannten Orte des Betriebs.
  • Eine E-Mail über eine spätere Aufnahme ändert den aktuellen Vertrag nicht.
  • Zusagen von Maklern binden die Versicherung ohne eine schriftliche Bestätigung nicht.
  • Die Versicherung zahlt nicht für Schäden an fremden Wänden der Klinik.
  • Regeln für Praxisräume im Medizinrecht gelten nicht automatisch für die Versicherung.

Wann besteht ein Anspruch auf eine Ertragsausfallversicherung?

Ein Wasserschaden kann für medizinische Einrichtungen verheerende Folgen haben. Werden Operationssäle geflutet, stehen Behandlungen still, und die Umsätze brechen weg. In solch einer Situation verlassen sich Praxisinhaber auf ihre gewerbliche Sachversicherung und den darin enthaltenen Baustein für Ertragsausfall. Doch der Teufel steckt im Detail der Police: Wenn der Schadensort im Versicherungsschein nicht explizit genannt ist, droht trotz hoher Prämienzahlungen der komplette Leistungsausfall.

Genau dieses Szenario musste eine Gemeinschaftspraxis von Fachärzten erleben, die vor dem Oberlandesgericht Nürnberg eine bittere Niederlage einsteckte. Es ging um fast eine Million Euro entgangenen Gewinn und die fundamentale Frage, wie präzise ein Versicherungsort definiert sein muss.

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied am 9. Februar 2026 (Az. 8 U 910/25), dass eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft keinen Anspruch auf eine Entschädigung hat, wenn der betroffene Standort im Versicherungsschein fehlt. Dies gilt selbst dann, wenn ein Versicherungsmakler mündlich eine Deckung zugesagt haben soll oder wenn die Räume sozialrechtlich als Teil der Praxis gelten.

Die Ausgangslage: Eine überflutete Klinik und eine fehlende Adresse

Eine Gesellschaft bürgerlicher Rechts (GbR), bestehend aus mehreren Fachärzten, betrieb eine große Praxisgemeinschaft mit Standorten in Regensburg und Kelheim. Zusätzlich zu ihren eigenen Praxisräumen nutzten die Mediziner spezialisierte Räumlichkeiten in einer separaten Klinik, der „C. Clinic“ in der S. Straße 26 in Regensburg. Dort führten sie auf Basis von Kooperationsverträgen ambulante und stationäre Operationen durch.

Im Juli 2021 wechselten die Ärzte ihre Versicherung….


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