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Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung: Wer zahlt den Statiker?

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Die Wand ist weg, das Dachtragwerk plötzlich instabil. Trotz des Schadens klagt der verursachende Eigentümer vor dem Landgericht München I gegen die Beauftragung eines Statikers. Er fordert zudem Schadensersatz für Altmängel, während eine juristische Weichenstellung durch die WEG-Reform über die Identität des rechtmäßigen Beklagten entscheidet.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 36 S 15962/22 WEG

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht München I
  • Datum: 10.04.2025
  • Aktenzeichen: 36 S 15962/22 WEG
  • Verfahren: Berufung gegen ein Urteil zur Beschlussanfechtung
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht
  • Relevant für: Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen, Statiker

Die Eigentümergemeinschaft darf einen Statiker zur Prüfung einer Sanierung beauftragen und handelt damit rechtmäßig.
  • Das Gericht hält das Gutachten für eine vernünftige Vorbereitung der geplanten Sanierung.
  • Die Einladung zur Versammlung muss geplante Beschlüsse nur schlagwortartig benennen.
  • Der Kläger verliert Schadensersatzansprüche, da er die falschen Personen verklagt.
  • Eigenmächtiges Entfernen von Innenwänden kann teure Schadensersatzpflichten des Eigentümers auslösen.
  • Das Gericht weist die aussichtslose Berufung ohne eine mündliche Verhandlung zurück.

Wer haftet für Schäden nach einer eigenmächtigen Wandentfernung?

Ein rissiger Deckenbalken, eine abgesackte Holzdecke und ein erbitterter Streit unter Nachbarn: Was wie der Plot einer Vorabendserie klingt, beschäftigte über Jahre hinweg die Münchner Justiz. Im Zentrum des Konflikts steht ein Eigentümer einer Dachgeschosswohnung, der im Herbst 2019 zur Tat schritt. Er entfernte in seinem Sondereigentum mehrere Innenwände. Was er offenbar als bloße Modernisierung seiner vier Wände ansah, hatte gravierende Folgen für die Statik des gesamten Gebäudes. Unmittelbar nach den Arbeiten senkte sich die Holzdecke über seiner Wohnung ab, Risse bildeten sich – ein Albtraum für jede Wohnungseigentümergemeinschaft.

Doch anstatt sich schnell auf eine Lösung zu einigen, landete der Fall vor dem Landgericht München I. Der Eigentümer wollte nicht akzeptieren, dass die Gemeinschaft einen Statiker beauftragte, um eine bestimmte Sanierungsvariante zu prüfen. Zudem forderte er Schadensersatz, da er der Meinung war, das Gebäude sei schon vorher marode gewesen. Das Gericht musste nun entscheiden: War der Beschluss der Gemeinschaft rechtens? Und wer zahlt eigentlich, wenn nach einem eigenmächtigen Umbau das Haus wackelt?

Das Landgericht München I fällte am 10.04.2025 unter dem Aktenzeichen 36 S 15962/22 WEG eine deutliche Entscheidung und bestätigte die Linie der Vorinstanz. Der Fall ist ein Lehrstück dafür, wie teuer eigenmächtiges Handeln im Wohnungseigentumsrecht werden kann und welche Fallstricke bei der Anwendung von altem und neuem Recht lauern.

Welche rechtlichen Hürden gelten für die Anfechtung eines Beschlusses?

Um den vorliegenden Fall in seiner Tiefe zu verstehen, ist ein Blick in das Maschinenraum des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) unerlässlich. Das Gesetz regelt das Zusammenleben von unterschiedlichen Eigentümern unter einem Dach….


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